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Am 01.08.2020 jährt sich die Gründung des Landgerichtes Koblenz zum 200. Mal. Grund genug, seine bewegte und untrennbar mit der Region sowie Deutschland verbundene Geschichte Revue passieren zu lassen.
Bereits infolge der Befreiungskriege und dem Abschluss des Wiener Kongresses standen Koblenz und der Mittelrhein als Teile der Rheinprovinz unter preußischer Verwaltung. Im Zuge justizieller Umstrukturierung ist das Landgericht Koblenz – in der bis 1926 maßgeblichen Schreibweise „Coblenz“ - durch Kabinettsorder am 01.08.1820 zunächst für den linksrheinischen Teil des Regierungsbezirkes Koblenz gegründet worden und hat dabei u. a. das Kreisgericht Koblenz ersetzt. Trotz dieser Umwälzungen ist der seit den Koalitionskriegen bestehende französische Einfluss auch in der Rechtsprechung noch lange erhalten geblieben. Insbesondere der von Napoleon (I.) eingeführte „Code civil“ sowie auch große Teile des Verfahrensrechts sind noch Jahrzehnte – mit großem Rückhalt in der Bevölkerung - weiter angewendet und teilweise erst durch das BGB im Jahre 1900 ersetzt worden.

Das bis einschließlich 1843 von seinem ersten Präsidenten Joseph Wurzer geleitete Landgericht zeichnet sich u. a. durch eine vom Tage seiner Gründung an bewegte Gebäudehistorie aus. Ein Umstand, der bis heute – wenn auch unter anderen Vorzeichen – anhält.
Nach einer anfänglich provisorischen Unterbringung konnte ab dem Jahr 1823 zunächst bis 1845 das kurfürstliche Schloss in Koblenz genutzt werden. Erstmals 1894 stand an Clemensplatz, Karmeliter- und Gerichtsstraße ein eigens für das „Land- und Amtsgericht zu Coblenz“ errichtetes Gebäude zur Verfügung.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts war auch August Reichensperger als Gerichtsassessor und wahrscheinlich bekannteste Persönlichkeit des Landgerichtes in Koblenz von 1835 bis 1841 tätig, bevor er Landgerichtsrat in Köln wurde. Noch heute findet sich eine Abbildung des politisch aktiven Juristen, der 1848 Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung wurde und später einen Sitz im preußischen Abgeordnetenhaus innehatte, auf einem Flachrelief in der Eingangshalle des aktuellen Hauptjustizgebäudes.
Das Land- und Amtsgericht zu Coblenz von 1894
Die sich anschließende erste Hälfte des 20. Jahrhunderts war auch für das Landgericht vor allem aufgrund der Zeit des Nationalsozialismus, des zweiten Weltkrieges und der sich anschließenden Besetzung des Rheinlandes abermals mit tiefgreifenden Veränderungen verbunden.
Kurz nach der Machtergreifung begann die NSDAP im Zuge der Gleichschaltung Einfluss auf die Rechtsprechung auszuüben, hiervon war auch das Landgericht Koblenz betroffen. So mischte man sich bereits 1933/1934 in das als „Neuwieder Kreissparkassenprozess“ bekannt gewordene Verfahren ein. Dieses betraf mit angeblichen Untreuehandlungen zugunsten der Zentrumspartei den politischen Gegner, allerdings endete das Verfahren schließlich mit einem Freispruch für Eduard Verhülsdonk. Ähnliche Berühmtheit erlangten die sog. „Sittlichkeitsprozesse“ ab 1935/1936 vor allem gegen katholische Geistliche, die vielfach auf die nach dem bereits 1872 eingeführten und erst 1994 abgeschafften § 175 StGB strafbare „Unzucht zwischen Männern“ gestützt wurden und von der NS-Propaganda instrumentalisiert wurden, um die gesellschaftliche Rolle der römisch-katholischen Kirche zu schwächen. Das auch beim Landgericht Koblenz eingerichtete Sondergericht für Hoch- und Landesverratsverfahren schließlich gewann mit zunehmender Dauer des 2. Weltkriegs an Bedeutung. Während 1940 lediglich eine Hauptverhandlung vor diesem geführt wurde, waren es 1943 bereits 324.
Es versteht sich von selbst, dass dieses Kapitel der deutschen Geschichte auch auf die Mitarbeiter/-innen des Landgerichtes einschließlich der Richter/-innen nicht ohne Einfluss geblieben ist. Kollegen „nicht arischer“ Herkunft wurden durch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ ab 1933 aus ihrem Beruf gedrängt und vermeintliche oder tatsächliche politische Abweichler unter Druck gesetzt. Andererseits kam es zugleich auch zu einer erheblichen Beitrittswelle in die NSDAP ab 1933, die etwa ein Drittel der Richter/-innen erfasste.
Auch der Krieg hat das Landgericht nicht verschont. Das Gerichtsgebäude ist – zusammen mit großen Teilen der Stadt – bei Luftangriffen der Alliierten am 25.09.1944 und 06.11.1944 weitgehend zerstört worden.
Das im 2. Weltkrieg durch Bombentreffer schwer beschädigte Gerichtsgebäude von 1894

Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches am 08.05.1945 konnte das Landgericht im Einvernehmen zunächst mit den amerikanischen Besatzungsbehörden bereits relativ frühzeitig am 06.06.1945 wieder einen Dienstbetrieb aufnehmen.
Hierzu musste man sich zunächst wiederum provisorisch anderer Gebäude bedienen, ehe 1954 mit den Planungen des am 21.04.1958 übernommenen Hauptjustizgebäudes begonnen wurde, das heute mit seinem neungeschossigen Hochhaus und zwei viergeschossigen Flügelbauten einen markanten Punkt im Zentrum von Koblenz zwischen Clemensplatz, Karmeliterstraße, Gerichtsstraße und Görresplatz darstellt. Hierzu tragen nicht zuletzt auch die eigentlich mit Natursteinplatten verkleideten, gerasterten Fassaden des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes bei. Sicherheitsbedenken wegen sich lösender Platten haben in den letzten Jahren zu dem in Koblenz bekannten Bild des lange und in erheblichen T eilen eingerüsteten Gebäudes geführt. Erst vor wenigen Monaten konnten die Sicherungsmaßnahmen an der Fassade vorläufig beendet werden.
Neben dem Land- und Amtsgericht Koblenz waren hier zwischenzeitlich auch die Staatsanwaltschaft Koblenz sowie die Bewährungshilfe des Landgerichts untergebracht.
Das Hauptjustizgebäude im Jahr 1970

Das Hauptjustizgebäude am 22.07.2020
Heute ist das vom Präsidenten Stephan Rüll geleitete Landgericht mit 15 dem Bezirk zugehörigen Amtsgerichten, rund 80 unmittelbar beim Landgericht Dienst leistenden Richter/- innen und insgesamt rund 250 Mitarbeiter/-innen das größte im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz sowie letztlich auch in ganz Rheinland-Pfalz. Seine örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf große Gebiete der angrenzenden Mittelgebirge Westerwald, Eifel, Taunus und Hunsrück bis Betzdorf und Bad Neuenahr-Ahrweiler im Norden, St. Goar im Süden, Mayen und Cochem im Westen sowie Diez und Betzdorf im Osten.
Mit seinen insgesamt 14 Zivil- und 15 Strafkammern zuzüglich weiterer (vier) Kammern für Handelssachen und zwei Strafvollstreckungskammern nimmt es wesentliche Aufgaben der Rechtspflege in dem großen Bezirk wahr. Dies wird bereits an den zahlreichen Spezialsierungen der Kammern ersichtlich, die teils insbesondere für Schwurgerichts-, Wirtschafts-, Staatsschutz- und Jugendstrafverfahren einerseits sowie Arzthaftungs-, Bau-, Versicherungs-, Bank- und Verkehrsunfallsachen besondere Zuständigkeiten innehaben.
Auch in den letzten Jahren sind dementsprechend zahlreiche Prozesse mit dem Landgericht verbunden, die ein großes Interesse der Bevölkerung hervorgerufen haben und unter Überschriften wie dem „Missbrauchsdrama in Fluterschen“ und dem „Horchheimer Doppelmord“ Eingang in die überregionale Berichterstattung gefunden haben. Auch die u. a. vom Landgericht Koblenz aufgearbeiteten Geschehnisse rund um den Nürburgring, den Flughafen Hahn, das Hohenzollern-Erbe auf Burg Rheinfels in St. Goar sowie derzeit die „Diesel-Verfahren“ sind von einer breiten Öffentlichkeit verfolgt worden.
In der jüngeren Vergangenheit des Landgerichtes haben sich vor allem Groß- und Massenverfahren einerseits aber auch die Corona-Pandemie andererseits als neu zu bewältigende Herausforderungen gestellt.

So ist beispielsweise allein aufgrund der „Dieselskandal“-Geschehnisse beim Landgericht Koblenz ab 2017 eine vierstellige Anzahl an Verfahren eingegangen, im Rahmen derer Autokäufer Schadensersatz aufgrund angeblich von ihnen mit einer sog. Abschalteinrichtung zur Manipulation des Schadstoffausstoßes erworbener Kraftfahrzeugen geltend machen.
Die Corona-Pandemie hat u. a. mit dem Abstandsgebot, beschränkten Maskenpflichten und Maßnahmen zur Kontaktverfolgung bislang nicht gekannte Anforderungen an den vom Landgericht zu gewährleistenden Gesundheitsschutz mit sich gebracht. Durch die hohe Einsatzbereitschaft der teilweise im Homeoffice tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte trotz aller Erschwernisse jederzeit der grundgesetzlich garantierte Anspruch der rechtssuchenden Bürger auf effektiven und auch zeitnahen Rechtsschutz dennoch gewährleistet werden.
Nicht zu verhindern war infolge der Pandemielage hingegen die Absage des bereits seit langem geplanten „Tages der offenen Tür“ zur Feier des Jubiläums. Stattdessen soll nunmehr durch diese Veröffentlichung hieran erinnert werden.

Koblenz, den 28.07.2020 Justizmedienstelle Landgericht Koblenz

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