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Die Stadt Ransbach-Baumbach ruft Eigentümer von Wiesen-, Wald- und Ackerflächen auf, sich bei Verkaufsinteresse mit dem Liegenschaftsamt der V erbandsgemeindeverwaltung Ransbach- Baumbach in Verbindung zu setzen. Landespflegerische Ausgleichs- und Ersatzflächen (LEF) dienen dazu, Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Flächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Hierzu zählen unter anderem die Errichtung von Gebäuden oder Straßen. Bodenflächen werden versiegelt und Land-
schaftselemente wie Bäume oder Wiesen werden zerstört. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass diese Eingriffe ausgeglichen oder ersetzt werden müssen. Dies gilt für private Bauherren oder Firmen in Genehmigungsverfahren oder auch für Städte und Gemeinden beispielsweise im Rahmen ihrer Bauleitplanung. (Quelle VG Ransbach-Baumbach)