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Das neuartige Coronavirus beunruhigt die Menschen weltweit. Nachdem Ende Januar die ersten Fälle in Deutschland bestätigt wurden, hat sich das Virus bundesweit verbreitet. Um die Ausbreitung zu verlangsamen, hat die Politik weitreichende Maßnahmen beschlossen. Wie kann man sich vor dem Virus schützen? Und wie sollte man sich in der derzeitigen Lage verhalten? Anja Debrodt, Ärztin im AOK-Bundesverband, zu den wichtigsten Fragen:

Was ist über den neuartigen Erreger bekannt?
Der neue Erreger gehört zum Stamm der Coronaviren. Diese Viren sind meist auf bestimmte Tiere wie Vögel oder Säugetiere spezialisiert, die sie als Wirt befallen. Die normalen Coronaviren des Menschen führen meist nur zu leichten Erkältungen. Sie können aber auch zu sehr schwerwiegenden Erkrankungen führen, vor allem, wenn es ihnen beispielsweise gelingt, von Tieren auf den Menschen überzuspringen. 2002 bis 2003 hatte dies zur SARS-Epidemie geführt, die die Welt in Atem gehalten hat; 2012 kam die MERS-Epidemie im Nahen Osten. Das neue Virus hat sich inzwischen über die ganze Welt verbreitet. Die WHO hat dem Virus aufgrund seiner Verwandtschaft zum SARS-Coronavirus den offiziellen Namen „SARS-Corona-Virus 2“ (SARS-CoV-2) gegeben. Die durch das Virus ausgelöste Erkrankung wird Covid-2019 (Coronavirus Disease 2019) genannt. Derzeit gehen Seuchenexperten und -expertinnen davon aus, dass sich die ersten Patienten im Dezember 2019 auf einem Markt in der chinesischen Stadt Wuhan angesteckt haben.

Wie wird das Virus übertragen?
Der neue Erreger wurde wohl zuerst zwischen Tier und Mensch übertragen. Aber inzwischen verbreitet er sich mit hoher Geschwindigkeit von Mensch zu Mensch. Klar ist, dass sich das neuartige Virus durch Tröpfcheninfektionen ausbreitet. Da der Erreger auch in Stuhlproben nachgewiesen wurde, ist auch eine Übertragung des Virus über das Verdauungssystem nicht auszuschließen. Das Virus kann sich zudem über Oberflächen ausbreiten, die häufig angefasst werden. Zudem könnte das SARS-Coronavirus-2 von einer erkrankten Mutter auf ihr neugeborenes Kind übertragen werden. Kinder im Mutterleib sind dagegen vermutlich vor einer Infektion geschützt, wie erste Erkenntnisse aus China zu Frauen im letzten Schwangerschaftsdrittel nahelegen.

Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?
Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Menschen vor einer Ansteckung zu schützen, hat die Politik weitreichende Maßnahmen ergriffen. Alle sollten sich an die Regeln halten, die vor Ort gelten. Soziale Kontakte im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich müssen nach wie vor reduziert werden, um sich und andere vor einer Infektion zu schützen. In der aktuellen Situation sollte zudem besonders auf eine gute Händehygiene geachtet werden. Das heißt, regelmäßig – vor allem nach der Rückkehr in die Wohnung nach Aufenthalten im Freien und vor jeder Mahlzeit – die Hände gründlich mit Seife waschen (mindestens 30 Sekunden einwirken lassen) oder desinfizieren. Zudem sollte ein Kontakt der Hände mit Mund, Nase und Augen vermieden werden. Husten und Niesen sollten in die Armbeuge erfolgen, damit der Erreger nicht über die Hand an Türgriffe oder ähnliches gelangt und sich so weiterverbreitet. Zu Infizierten und Erkrankten muss Abstand gehalten werden. Auf das Händeschütteln sollte man in der derzeitigen Situation selbstverständlich verzichten. Derzeit kann man sich noch nicht gegen das neue Coronavirus impfen lassen. Experten arbeiten an der Entwicklung verschiedener Impfstoffe.

Was ist bisher über die Erkrankung Covid-19 bekannt?
Die Übertragung des neuartigen Coronavirus erfolgt hauptsächlich über Tröpfchen-Infektionen. Aber nicht jeder, der sich mit dem Virus SARS-Cov-2 infiziert, erkrankt auch an Covid-19. Studien zeigen, dass der Anteil der infizierten Menschen, die tatsächlich erkranken, je nach Umgebung und betroffener Personengruppe sehr unterschiedlich sein kann. Das Spektrum reicht von 86 Prozent bei Pflegeheim-Bewohnern bis zu 57 Prozent bei den Einwohnern eines Dorfes in Italien. Der Zeitraum zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Symptome (Inkubationszeit) wird im Durchschnitt auf fünf bis sechs Tage geschätzt. Die kürzeste beobachtete Inkubationszeit betrug einen Tag, die längste 14 Tage.
Die häufigsten Symptome für eine Covid-19-Erkrankung sind Husten (in 50 Prozent der Fälle), Fieber (42 Prozent) und Schnupfen (21 Prozent). Relativ häufig treten zudem plötzliche Beeinträchtigungen des Geruchs- und Geschmackssinns auf: Je nach Studie sind 34 bis 86 Prozent der Patienten davon betroffen. Die sogenannte Heinsberg-Studie zeigte, dass etwa 22 Prozent aller Infizierten gar keine Symptome aufwiesen. Bei knapp 3 Prozent der Patienten kommt es im Zuge der Covid-19-Erkrankung zu einer Lungenentzündung. Daraus kann sich insbesondere bei schwer erkrankten Patienten ein akutes Atemnotsyndrom entwickeln, das eine mechanische Beatmung erforderlich macht. Ein besonders hohes Risiko, einen schweren Verlauf der Erkrankung zu erleiden, haben laut Robert-Koch Institut (RKI) vor allem ältere Personen, Raucher, stark übergewichtige Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen wie Koronare Herzerkrankung, Bluthochdruck, COPD, Diabetes mellitus, Adipositas oder Krebs. Auch Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gehören zur Risikogruppe für schwere Verläufe. Laut RKI waren 87 Prozent der Menschen, die bisher in Deutschland an Covid-19 gestorben sind, 70 Jahre alt oder älter. Im Unterschied dazu beträgt der Anteil der über 70-Jährigen an der Gesamtzahl der an das RKI übermittelten Covid-19-Fälle nur 19 Prozent. Doch jüngere Menschen ohne bekannte Vorerkrankungen sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen: Auch sie haben einen ein relevantes Risiko für einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung, und schwere Krankheitsverläufe werden auch bei jüngeren Menschen beobachtet.
Neben der Sterblichkeitsrate rücken auch mögliche Folgeschäden der Covid-19-Erkrankung immer stärker in den Fokus: Nach bisherigen Erkenntnissen kommt es bei den betroffenen Patienten oft zu Schädigungen des Herzmuskels und zu Herzrhythmusstörungen, die zu einer dauerhaften Einschränkung der Herzleistung führen können. Ob auch Gewebeschäden an der Lunge zurückbleiben können, die zu einer dauerhaften Einschränkung der Lungenfunktion führen, ist noch unklar. Auch Langzeitschäden am Nervensystem können nicht ausgeschlossen werden. Das RKI weist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse von Studien zu Langzeitfolgen der SARS-Pandemie in den Jahren 2002 und 2003 hin. Sie können nach Ansicht der Experten auch Hinweise auf Folgen von Covid-19 geben. Hier wurde unter anderem von Einschränkungen der Lungenfunktion, einer verminderten physischen Leistungsfähigkeit, einer verminderten gesundheitsbezogenen Lebensqualität sowie psychischen und neuropsychiatrischen Beeinträchtigungen wie Angststörungen, Panikattacken, Depressionen oder posttraumatischen Belastungsstörungen berichtet.

Was kann ich persönlich in der aktuellen Situation tun?
Jeder Einzelne ist in der aktuellen Situation aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, um sich selbst und andere zu schützen – vor allem besonders gefährdete Personen wie alte oder chronisch kranke Menschen. Wer selbst unvernünftig ist und sich nicht an die Regeln hält, weil er meint, keinen schweren Verlauf zu erleiden, steckt möglicherweise seine Eltern, Großeltern oder Nachbarn an. Aktuell geht es in erster Linie um die Vermeidung von unnötigen sozialen Kontakten und die Einhaltung der grundsätzlichen Hygiene-Empfehlungen, aber auch um Unterstützung in Form von Nachbarschaftshilfe (zum Beispiel die Erledigung von Einkäufen und Besorgungen). Grundsätzlich sollte sich jeder über die aktuellen Empfehlungen der Bundesregierung und der Länderministerien auf dem Laufenden halten und diese auch mit den Personen teilen, die gegebenenfalls keinen Zugang dazu haben.

Wer sollte sich auf das Coronavirus testen lassen?
Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einem Infizierten oder Erkrankten hatten, sollten sich unverzüglich an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Beim Auftreten von akuten Symptomen (Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen, Schnupfen und Durchfall) sollte telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt/der Hausärztin oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116117) aufgenommen werden. Die Entscheidung, ob ein Test durchgeführt wird, trifft der behandelnde Arzt. Generell sollten in allen genannten Fällen so weit wie irgendwie möglich Kontakte vermieden und besonders auf die „Husten- und Niesetikette“ sowie auf eine gute Händehygiene geachtet werden.
Wie sehen die aktuellen Regelungen für eine erleichterte Krankschreibung aus?
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können sich nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit bis maximal sieben Tage ausstellen lassen. Die Krankschreibung kann bei fortdauernder Erkrankung einmal telefonisch um bis zu sieben Tage verlängert werden. Die AU-Bescheinigung wird im Fall der telefonischen Krankschreibung per Post zugesendet. Auch die elektronische Gesundheitskarte muss nicht vorgelegt werden – es reicht, die Versichertendaten per Telefon mitzuteilen und die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse mündlich zu bestätigen. Bei Patienten, die der Praxis ohnehin schon bekannt sind, übernehmen die Ärzte die Daten aus der Patientenakte. Die Regelung zur erleichterten Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege gilt auch für die Krankschreibung von Kindern (also für den Erhalt der „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“).
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind. Sie gilt nicht für Erkrankte, die eine schwere Symptomatik vorweisen. Unter diese Regelung fallen auch Patienten mit leichter Symptomatik, bei denen ein Verdacht besteht, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden. Sollte bei einem Patienten mit Infektionsverdacht ein Test erforderlich sein, informiert der Arzt ihn darüber, wo er sich testen lassen kann. In einigen Regionen benötigen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung. In diesen Fällen schickt der Arzt die Überweisung dem Patienten per Post zu. Falls es dem Patienten nach einer telefonischen Krankschreibung im weiteren Verlauf schlechter geht, sollte er – nach telefonischer Anmeldung – unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Die Ausnahme-Regelung zur telefonischen Krankschreibung ist bereits mehrfach verlängert worden und gilt noch bis zum 31. Mai 2020, um Ärzte und Patienten zu entlasten.

Warum ist es sinnvoll, in bestimmten Situationen eine Atemschutzmaske zu tragen?
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zunehmend, dass Menschen, die mit dem neuartigen Coronavirus infiziert sind, das Virus schon ein bis drei Tage ausscheiden können, bevor sie selbst Symptome entwickeln. Durch das Tragen einer Bedeckung von Mund und Nase können infektiöse Tröpfchen abgefangen werden, die jeder Mensch zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt. So kann das Risiko verringert werden, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken. Diese „Fremdschutz“-Wirkung ist laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint den Experten aber plausibel. In allen Bundesländern gilt inzwischen eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch beim Einkaufen ist das Tragen einer Bedeckung von Mund und Nase bundesweit zur Pflicht erklärt worden. Dieses Tragen einfacher, auch selbst hergestellter Masken kann laut Robert-Koch-Institut (RKI) dazu beitragen, die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 zu reduzieren und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mindestens 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene eingehalten werden.
Wichtig ist es auch, richtig mit der Maske umzugehen: Die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen werden. Sie sollte bei Durchfeuchtung gewechselt und bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Zudem darf sie während des Tragens nicht verschoben werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Medizinische Atemschutzmasken, zum Beispiel chirurgische Mund-Nasen-Schutzmasken mit mehreren Lagen oder FFP-Masken (Filtering Face Piece), sollten medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben. Aufgrund der Knappheit dieser Masken sind selbst hergestellte Bedeckungen von Mund und Nase oder die zunehmend angebotenen einfachen Stoffmasken eine gute Alternative für den Alltagsgebrauch.

Gibt es schon Medikamente, die gegen Covid-19 helfen?
Es gibt noch keine zugelassenen Medikamente zur Behandlung von Covid-19, erste Arzneimittel sind jedoch im Versuchsstadium. Medikamente, die derzeit bei einer Covid-19-Erkrankung eingesetzt werden, können lediglich die Symptome lindern (siehe auch: Wie wird Covid-19 behandelt?). Die Verunsicherung zahlreicher Menschen angesichts der Corona-Pandemie führt schnell zu Gerüchten und Falschmeldungen, die oft auch über die sozialen Medien verbreitet werden. Auf verschiedenen Internetseiten wird zudem mit vermeintlichen Arzneimitteln geworben, die eine Heilung der Infektion versprechen. Momentan ist wissenschaftlich nicht belegt, ob bestimmte Medikamente Einfluss auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus haben. Im schlimmsten Fall können im Internet angebotene Medikamente sogar schädlich sein. Auch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln schützt nicht vor Covid-19 und heilt die Erkrankung auch nicht.

Wie wird Covid-19 behandelt?
Eine spezifische Therapie gibt es für die Erkrankung Covid-19 derzeit noch nicht. Die Behandlung erfolgt symptomatisch mit fiebersenkenden Mitteln, einer medikamentösen Therapie eventueller bakterieller Zusatzinfektionen der Atemwege bis hin zur Beatmung und vorübergehenden extrakorporalen Oxygenierung (Anreicherung des Blutes mit Sauerstoff außerhalb des Körpers durch eine Maschine) bei einem schweren Atemnotsyndrom.

Dürfen Notfallpatienten noch ins Krankenhaus?
Aus Angst vor einer Infektion mit Coronaviren sollte niemand auf dringende medizinische Hilfe in einem Krankenhaus verzichten. Die Versorgung von Notfällen in den Krankenhäusern sei sichergestellt, betont die Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Es werde streng darauf geachtet, dass Covid-19-Patientinnen und Patienten von den übrigen Patienten und Patientinnen isoliert sind. Medizinische Notfälle sind beispielsweise ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt. Diese müssen schnell versorgt werden. Es zählt jede Minute. Wer bei sich beispielsweise Symptome wie Herzschmerzen oder Engegefühl in der Brust feststellt, sollte umgehend den Notruf 112 wählen. Denn das sind typische Anzeichen eines Herzinfarktes. Bei Frauen können es auch unspezifische Symptome wie Übelkeit, Oberbauchschmerzen oder Müdigkeit sein. Auch in solchen Fällen sollte schnellstmöglich die 112 angerufen werden. (Quelle AOK Rheinland-Pfalz Saarland)