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Ab dem 1. Oktober 2020 müssen alle Registrierkassen und elektronischen Kassensysteme bei Händlern und Dienstleistern mit einer „zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein. Rheinland-Pfalz hat nun – wie auch Nordrhein-Westfalen und Hessen – eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 beschlossen. Voraussetzung: Die TSE ist bei einem Kassenfachhändler bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt und/oder der Einbau wurde verbindlich in Auftrag gegeben. (Quelle IHK Koblenz)

Kategorie: Service, Tipps und Lebenshilfe
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