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20200430 BildungspramieBildungsprämie: Bund verlängert vereinfachtes Antragsverfahren erneut

Änderung bis Ende August gültig – Auch Kurzarbeiter sind förderfähig

Kreisgebiet/Altenkirchen. Viele Jahre oder gar Jahrzehnte beim gleichen Unternehmen: Solche Lebensläufe werden seltener. Gleichzeitig steigen die Wünsche nach beruflicher Veränderung und Weiterentwicklung. Beides erfordert, dass man sich eigenständig um Weiterbildung bemüht. Hier setzt die Bildungsprämie an: Wer selbst aktiv wird und sich weiterbildet, kann nach Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt werden. Bildzeile:
Das vereinfachte Antragsverfahren für die Bildungsprämie wurde bis Ende August verlängert. (Foto: KVHS)

Denn gerade im Beruf ist es wichtig, fachlich „am Ball zu bleiben“. Um Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie bereits im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein. 

Von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind nun bundesweit auch Beratung, Ausgabe von Prämiengutscheinen und Kursangebote betroffen. Um der derzeitigen Situation zu begegnen und Beratungen zur Bildungsprämie möglichst gut aufrecht zu erhalten, ermöglicht die Programmstelle seit einigen Wochen ein alternatives Verfahren, dass nun erneut verlängert wurde und bis Ende August gilt. Grundsätzlich sind dabei auch Kurzarbeitende förderfähig, sofern alle weiteren Förderkonditionen erfüllt sind. 

Der Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung hat einen Wert von 50 Prozent der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro. Das alternative Beratungs- und Ausgabeverfahren sieht eine telefonische Beratung und das elektronische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor. Prämienberechtigt sind Erwerbstätige, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Wer sich für die Bildungsprämie interessiert, kann sich an die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Altenkirchen wenden . (Quelle Kreisverwaltung Altenkirchen)