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Das Bürgerbüro der Stadt Limburg weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen. Diese Übermittlungssperren müssen allerdings beantragt werden.

Im Bundesmeldegesetz (BMG) wird bestimmt, dass jeder über eine von ihm bestimmte Person aus dem bei der Meldebehörde geführten Register schriftliche Auskunft erhalten kann. Diese Auskunft darf sich nur auf die Bekanntgabe von Namen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift erstrecken (einfache Auskunft). Wird die Anfrage im Einzelfall besonders begründet, kann auch eine erweiterte Auskunft (z. B. Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit) erteilt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, im Melderegister Übermittlungssperren eintragen zu lassen. Dabei stehen verschiedene Sperren zur Auswahl: Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, an Parteien und Wählergruppen, bei Alters- und Ehejubiläen, Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (wird mit Ablauf des Jahres gelöscht, in dem die Person das 19. Lebensjahr vollendet) und Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage. Die Eintragung einer Übermittlungssperre ist ohne Angabe von Gründen möglich und gilt bis auf Widerruf. (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)

Westerwaldkreis, 27. Juli 2022 – Die Beschäftigten im Westerwaldkreis waren im Jahr 2021 öfter krankgeschrieben als im Landesdurchschnitt. Das geht aus repräsentativen Daten der BARMER hervor. Für ihre Analysen hat die gesetzliche Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der bei ihr versicherten Erwerbspersonen aus Rheinland-Pfalz anonymisiert ausgewertet. Der Krankenstand in dem Landkreis lag bei 4,9 Prozent (Land und Bund: 4,8 Prozent). „Das bedeutet, dass an einem durchschnittlichen Kalendertag von 1.000 Beschäftigten 49 arbeitsunfähig gemeldet waren“, erläutert Orhan Ilhan, Regionalgeschäftsführer der BARMER in Montabaur.

Auf jeden Beschäftigten mit Wohnsitz im Westerwaldkreis entfielen rechnerisch 17,8 gemeldete Arbeitsunfähigkeitstage (Land: 17,7 Tage, Bund: 17,5 Tage). Jeder Beschäftigte in dem Landkreis meldete sich im Durchschnitt 1,1 Mal arbeitsunfähig (Land und Bund: 1,1). Ilhan sagt: „Hauptursache für die Krankschreibungen im Westerwaldkreis waren Muskel-Skelett-Erkrankungen wie zum Beispiel Rückenschmerzen.“

Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems verursachten bei jedem Beschäftigten aus dem Westerwaldkreis 4,1 Tage von Arbeitsunfähigkeit. Es folgen psychische Erkrankungen wie etwa Depressionen (4,0 Tage), Verletzungen wie Bänderrisse oder Verstauchungen (2,4 Tage) und Atemwegserkrankungen wie zum Beispiel akute Infektionen der Atemwege, Bronchitis oder Erkältungsschnupfen (1,6 Tage). Probleme mit dem Muskel-Skelett-System, psychische Leiden, Atemwegserkrankungen und Verletzungen waren die vier häufigsten Ursachen für Krankmeldungen im Westerwaldkreis.

„In Rheinland-Pfalz ist die Zahl der Fehltage im Beruf wegen seelischer Leiden auch ohne Corona seit Jahren gewachsen. Arbeitgeber sollten dieser Entwicklung mit betrieblichem Gesundheitsmanagement gegensteuern“, sagt Ilhan. Arbeitgeber könnten Rückenleiden ihrer Beschäftigten vorbeugen, indem sie unter anderem die Ausstattung des Arbeitsplatzes auf die Körpergröße abstimmen würden. Wichtig seien auch häufige Haltungs- und Belastungswechsel am Arbeitsplatz.