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Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird
diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2021 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Das geht am schnellsten auf elektronischem Weg – mit einer kostenfreien Software. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung; sie kann zudem unter „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Mit der Software lässt sich auch die Ausgleichsabgabe berechnen.

Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen waren.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer wählen Arbeitgeber die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20. (Quelle Arbeitsagentur Montabaur)

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Frisch Geimpfte und Genesene werden von Testpflicht im Rahmen von 2G-Plus befreit

„Auch Personen, die frisch – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Damit erweitern wir die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der IHK, der HWK und des DEHOGA, das sie gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Gesundheitsminister Clemens Hoch geführt hat. Die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung soll über eine Änderungsverordnung diese Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie aufnehmen und am Freitag in Kraft treten. Dabei orientiere sich die Landesregierung an den gemeinsam vereinbarten Quarantäne-Regelungen der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz. Am Freitag wird im Bundesrat über die bundesweite Schutzmaßnahmen-Änderungsverordnung abgestimmt, die ebenfalls Menschen, die vor nicht länger als drei Monaten doppelt geimpft wurden oder genesen sind, mit geboosterten Menschen gleichstellt.

Gesundheit Impfen Einstich

„Wir wissen, dass die andauernden Maßnahmen unserer Wirtschaft viel abverlangen“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Aufgrund der hoch ansteckenden Omikron-Variante stehen uns nach Einschätzung der Experten und Expertinnen jedoch sehr stark steigende Infektionszahlen und eine hohe Belastung in unserem Gesundheitssystem bevor. Es ist deshalb unerlässlich, die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Zutrittsregeln, darunter auch die 2G-Plus-Regelung, beizubehalten.“ Sie begrüße, dass die in Rheinland-Pfalz bereits geltende 2G-Plus-Regelung nun auch bundesweit umgesetzt werde. Zudem tauschten sich Ministerpräsidentin, Wirtschaftsministerin und Gesundheitsminister über Wirtschaftshilfen sowie die neue Überbrückungshilfe IV aus, die seit Dienstag beantragt werden kann. Diese bietet Unternehmen, die weiterhin von coronabedingten Einschränkungen betroffen sind, ab Januar bis zunächst März 2022 finanzielle Unterstützung. „Wir haben uns stets für umfassende finanzielle Hilfen stark gemacht, die in den letzten Monaten ja auch mehrmals verlängert, ausgeweitet und verbessert wurden“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer bedankte sich bei den Teilnehmenden für den konstruktiven und produktiven Austausch. Der enge Kontakt zwischen der Landesregierung einerseits und der IHK, HWK und dem DEHOGA andererseits habe sich insbesondere in der Pandemie bewährt. (Quelle Staatskanzlei Mainz)