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Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind an der Reihe

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist erneut auf die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen hin. Der Antrag ist notwendig, um die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie zu erfüllen, nach denen bis Anfang 2033 alle Führerscheine einheitlich gestaltet sein müssen.

Die Fristen sind großzügig gesetzt und der Zeitpunkt des Umtausches richtet sich nach dem Geburtsjahrgang des Fahrerlaubnisinhabenden oder dem Ausstellungsjahr. Die nächste Frist läuft am 19. Januar 2024 ab und betrifft die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit grauem, rosa oder DDR-Papierführerschein.

WW / Hübingen. Das Forum Soziale Gerechtigkeit wurde wiederbelebt, einige Treffen haben bereits stattgefunden mit dem Ergebnis, dass es weiter geht – wenn auch in anderer Form als bis vor Corona gewohnt. Die Aktiven und solche die sich noch einbringen wollen, haben eine neue Organisationsform für das soziale Netzwerk im Westerwald gefunden.