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Vorbemerkung:
Die vorliegende Konzeption dient der Wiederaufnahme des musikalischen Spielbetriebes der Musikvereine mit al- len Ausprägungen und Orchesterformen, wie Ausbildungs- und Jugendorchester, vereinseigene Bläserklassen, En- sembles sowie der Stammorchester der jeweiligen Musikvereine.
Als Kulturträger für die regionale Musik, das kommunal-soziale Zusammenleben und auch Förderer der Jugendar- beit sind die Musikvereine ein fester Bestandteil der Gesellschaft. Mit voller Überzeugung haben die Musikvereine die von der Bundes- und Landesregierung gegebenen Maßnahmen zur Eindämmung des „Corona-Virus“ mitgetra- gen. Mit zunehmender Dauer wirken sich die entsprechenden Beschlüsse existenzbedrohend auf die Vereine aus. Wir sind dankbar für Maßnahmen wie „wir-tun-was.de“. Jedoch können diese „nur“ die finanziellen Nöte der Ver- eine mildern. Das was einen Musikverein im Kern ausmacht jedoch nicht: Musizieren, die Kinder und Jugendlichen ausbilden und auch ein soziales Miteinander fördern und beleben.
Das nachfolgend vorgestellte Konzept präzisiert auch den Vorschlag des Bundesmusikrates, der ein geregeltes Hochfahren des Musiklebens fordert und liefert einen Betrag zur praktischen Umsetzung.

Grundlage für die vorliegende Konzeptionierung ist u.a. der sog. „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland- Pfalz“ sowie die „Risikoeinschätzung der Musikhochschule Freiburg“. Verantwortungsvoll möchten wir den Spiel- betrieb stufenweise wiederaufnehmen. Hierzu wurde dieses Konzept entwickelt:
Hygienische Anforderungen an die Mitglieder:
- Die Hygieneregeln werden per Infoschreiben (E-Mail oder Papierform) an jedes Ensemble- bzw. Orchester- mitglied bekannt gegeben, bei Instrumentalschüler/-innen an deren Erziehungsberechtigte.
- Es dürfen nur Mitglieder des jeweiligen musikalischen Ensembles/Orchesters an den Proben teilnehmen. Weitere Zuschauer wie zum Beispiel Partner, Eltern oder Freunde sind nicht zugelassen.
- Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) sind die Musiker/-innen angewiesen zuhause zu bleiben.
- Es finden keine Berührungen, Händeschütteln oder Umarmungen statt.
- Die Mitglieder werden angehalten einen Mindestabstand von mindestens 3,0 Meter einzuhalten. Für die
Bereiche vor oder neben dem Probenraum gilt der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von derzeit 1,50
Meter.
- Des Weiteren werden sie dafür sensibilisiert, sich nicht mit den Händen in das Gesicht, insbesondere die
Schleimhäute zu fassen, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase.
- Gründliche Händehygiene wird ebenfalls eingefordert (Händewaschen und Händedesinfektion).
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe sollen möglichst nicht mit der
vollen Hand bzw. den Fingern angefasst werden, ggf. werden Ellenbogen benutzt.
- Es erfolgt eine Aufklärung (vorab) über die Husten- und Niesetikette. Es soll beim Husten oder Niesen ein
größtmöglicher Abstand zu anderen Personen gehalten werden.
- Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen Bedeckung MNB, community mask o-
der Behelfsmaske) sind vor Eintritt in den Probenraum sowie beim Instrumenten Auf- und Abbau zu tragen.

Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert wer- den (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.
- Während der Probe ist das Tragen von Masken weder erforderlich noch möglich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.
Umgang mit den Instrumentarien:
- Die Instrumente werden lediglich von Musiker/-innen auf- und abgebaut, die diese auch benutzen.
- Die Musiker/-innen dürfen ihre Instrumente nicht an Dritte weiterreichen.
- Im Bereich Schlagzeug und bei Tasteninstrumenten ist bei gemeinsamer Benutzung von Instrumenten vor
und nach dem Bespielen eine Säuberung mit Desinfektionsmitteln erforderlich.
- Eventuell auftretendes Spuck- und Kondenswasser in den Instrumenten sind auf ein Einmalhandtuch abzu-
führen und von dem jeweiligen Musiker/-in selbstständig (rückstandslos) zu entsorgen.
- Um Luftverwirbelungen zu vermeiden (die beim Musizieren - anders als beim Singen oder Sprechen - durch die Luftbrechungen nicht oder nur sehr geringfügig entstehen), ist beim Kondenswasser ablassen aus dem Instrument lediglich die entsprechende Klappe zu öffnen und wenig bis gar keine Luft in das Instrument zu
pusten. Hierbei gilt ähnlich wie beim Husten: Wegdrehen.
Anforderungen an die Probenlokalität:
- Die Hygieneregeln werden per Aushang vor und im Probenlokal bekannt gegeben.
- Auch hier muss ein Mindestabstand von mindestens 3,0 Meter zu allen Seiten eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Aufstellung des jeweiligen Ensembles bzw. Orchesters entsprechend angepasst werden
muss (sowohl im Stehen, als auch im Sitzen).
- Es wird bei jeder Probe eine Anwesenheitsliste geführt, verantwortlich ist hierzu eine von der Vereinslei-
tung beauftragte Person.
- Beim Betreten und Verlassen der Probenlokalitäten dürfen keine Schlangen entstehen. Es ist darauf zu ach-
ten, dass die Musiker/-innen nicht gleichzeitig eintreffen.
- Die Musiker/-innen versammeln sich vor der Probe nicht vor den Probenräumlichkeiten und verlassen diese
umgehend nach dem Probenbetrieb. Menschenansammlungen vor dem Probenlokal sind zu verhindern.
- Die maximale Anzahl an Musiker/-innen darf nicht überschritten werden (siehe stufenweiser Einstieg)
- Besonders wichtig ist das regelmäßige Lüften. Eine Durchlüftung der Räumlichkeiten muss somit gewähr-
leistet sein. Mindestens alle 30 Minuten ist eine kurze Pause mit einer Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch
vollständig geöffnete Fenster oder Türen vorzunehmen.
- Jede/-r Musiker/-in baut selbstständig auf. Nach der Probe (und ggf. nach dem Wegräumen seines Stuhls)
desinfiziert er diesen an den Stellen, an denen er mit den Händen berührt wurde.
- Türgriffe, Treppengeländer und Lichtschalter werden nach jeder Probe desinfiziert. Verantwortlich ist
hierzu eine von der Vereinsleitung beauftragte Person.
- Vor-, während und nach der Probe dürfen im und vor dem Probenraum keine Getränke ausgegeben wer-
den. Der Verzehr eigens mitgebrachter Getränke ist für den Eigenbedarf zulässig.
- In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt
werden.

- Die Sanitärräume dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden. Sie werden nach den Proben gründ- lich, z.B. durch Reinigungskräfte, gereinigt.
- Es kann auch im Freien geprobt werden. Hier gelten die oben genannten Anforderungen – im Speziellen auch die Mindestabstände – in gleicher Weise.
Stufenweiser Einstieg:
Abhängig von den aktuellen Fallzahlen und der landesweiten Gefährdungslage schlagen wir einen stufenweisen Wiedereinstieg vor. Dabei gilt in jedem Falle:
1. Die jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz unter Beachtung der zugehöri- gen Änderungsverordnungen.
2. Die Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte in der jeweils aktuellen Fassung.
Stufe 1 (aktuell):
Pro 10 Quadratmeter Grundfläche des Probenraumes darf sich nur eine Person aufhalten.
Der Mindestabstand (p.P. 3,0 Meter) muss eingehalten werden.
Einzelunterricht, Duette, Registerproben, kleine Ausbildungs-/Jugendorchester, Ensembles können wieder proben→keine Gesamtorchesterproben

Pro 5 Quadratmeter Grundfläche des Probenraumes darf sich nur eine Person aufhalten.
Der Mindestabstand (p.P. 1,50 Meter) muss eingehalten werden.
Register- und Satzproben, kleine Ausbildungs-/Jugendorchester, Ensembles können proben, ggf. Gesam- torchesterproben von kleinen Vereinen.
Gesamtorchesterproben finden unabhängig von der Probenraumgröße statt, wenn die Mindestabstands- regelungen (s.o.) eingehalten werden können
Normaler Probenbetrieb.
Montabaur, den 30. April 2020
gez. Verbandsleitung Kreismusikverband Westerwald e.V.
und der Kreismusikjugend im Kreismusikverband Westerwald e.V. (Quelle Kreismusiverband Westerwald)