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Schutz darf auf Platz abgelegt werden – Gemeindegesang im Freien möglich
Westerwaldkreis. Die Maskenpflicht für evangelische Gottesdienste ist in Rheinland-Pfalz gelockert worden. Wie die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mitteilt, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen (also auch in Kirchen) weiterhin verpflichtend; am Platz entfällt diese Pflicht ab dem 10. Juni jedoch. Das bedeutet, dass Gottesdienstbesucher und –besucherinnen beim Umhergehen sowie beim Betreten und Verlassen der Kirche eine Maske tragen müssen. Sobald sie auf ihrem Platz sitzen, können sie diese aber abnehmen.
Im Freien – zum Beispiel bei Gottesdiensten im Grünen – besteht unterdessen keine Maskenpflicht. Die EKHN rät jedoch dringend dazu, weiterhin eine Maske bei Gottesdiensten zu tragen. Darüber hinaus gelten in Rheinland-Pfalz für Gottesdienste im öffentlichen Raum die Regelungen für Versammlungen, wonach bis zu 250 Personen zulässig sind und das Hygienekonzept des Landes beachtet werden muss. Gesungen werden darf unter freiem Himmel auch: Der Gemeindegesang und der Einsatz eines Chores sind bei Gottesdiensten im Freien erlaubt.
Ebenfalls wieder möglich ist die Arbeit mit Konfirmanden. Allerdings gelten auch hier die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen und Schutzvorschriften für geschlossene Räume. (bon) (Quelle Evangelisches Dekanat Westerwald)

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