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Die Regierungskoalition hat am 3. Juni 2020 ein umfassendes Konjunkturpaket mit einem Volumen von rund 130 Milliarden Euro aufgelegt. Neben der Absenkung der Mehrwertsteuer, Kinderbonus und Hilfen für Kommunen, wurde die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.
Die Überbrückungshilfe soll die Existenz von gefährdeten kleinen und mittelständischen Unternehmen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Zeitraum von Juni bis August 2020 sichern. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im April und Mai Umsatzrückgänge im Jahresvergleich von über 60 Prozent erfahren haben und zudem in den Monaten Juni, Juli und August 2020 voraussichtliche Umsatzrückgänge von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erleiden.

Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums erfahren Sie mehr zur Antragstellung und dem weiteren Verfahren. Ebenso erhalten Sie hier eine Übersicht zu den Voraussetzungen, ob Sie antragsberechtigt sind. Nachdem die Anträge auf Überbrückungshilfe im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen - der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz - übermittelt. Die Antragsbearbeitung erfolgt somit auf Länderebene. Damit löst die Überbrückungshilfe teilweise die bisherigen Corona-Soforthilfen (bis zum 30.06.2020 beantragbar) ab.
Das Programm startet am 10. Juli 2020.
Was müssen Sie jetzt tun?
Kontaktieren Sie einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, da die Beantragung ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der ISB gestellt werden kann! Sie können Anträge nur in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleisterinnen und Dienstleistern stellen. Gemeinsam besprechen Sie dann das weitere Vorgehen zur Antragstellung.
Einen detaillierten Überblick und weiterführende Informationen erhalten Sie im Coronablog der Verbandsgemeindeverwaltung im Bereich „Informationen für Unternehmen“ unter https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/coronavirus/informationen-fuer-unternehmen/ (Quelle VG Höhr-Grenzhausen)

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