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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen zwei ehemalige Geschäftsführer und vier weitere, teilweise ehemalige Mitarbeiter einer Mainzer Bank Anklage zum Landgericht - große Strafkammer - in Mainz erhoben. Den Angeschuldigten deutscher Nationalität im Alter zwischen 37 und 63 Jahren wird zur Last gelegt, die Herkunft inkriminierter Gelder in Höhe von insgesamt rund 160 Mio. € verschleiert zu haben. Das Verfahren gegen eine weitere Mitarbeiterin der Bank wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Ermittlungen dänischer und belgischer Strafverfolgungsbehörden gegen eine mutmaßlich international agierende Tätergruppierung wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Steuerbetruges zum Nachteil der Königreiche Dänemark und Belgien. Aus diesen Taten letztlich begünstigt wurden US-amerikanische Pensionsfonds. Von der eingangs genannten Geldsumme sind etwa 7 Mio. € zum Nachteil des belgischen Fiskus, der übrige Teil zum Nachteil des dänischen Fiskus erlangt worden.

Den Beschuldigten der in Dänemark geführten Ermittlungsverfahren wird dort vorgeworfen, den dänischen Finanzbehörden vorgetäuscht zu haben, dänische Aktien gekauft und am Dividendenstichtag Dividenden erhalten zu haben, von denen die dänischen Finanzbehörden eine Quellensteuer einbehalten hätten. Tatsächlich seien die Aktiengeschäfte jedoch nicht durchgeführt und daher auch keine Dividende ausgeschüttet und keine Quellensteuer abgeführt worden. Die in Dänemark Beschuldigten hätten sodann gegenüber dem dänischen Fiskus bewusst der Wahrheit zuwider geltend gemacht, dass es sich bei den Inhabern der Aktien um US-amerikanische Gesellschaften handele, die in den USA bereits besteuert würden und die daher nach den zwischen Dänemark und den USA bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen Anspruch auf Rückerstattung der angeblich gezahlten Quellensteuer hätten. Der dänische Fiskus erlitt durch die antragsgemäß erfolgten Steuerrückerstattungen in den Jahren zwischen 2012 und 2015 einen Schaden, der sich in Euro auf einen kleinen einstelligen Milliardenbetrag beläuft.

Einige der Pensionsfonds unterhielten auch bei der verfahrensgegenständlichen Mainzer Bank Konten, über die die Tätergruppierung erschlichene Rückerstattungsbeträge weiterleitete.

Nach dem Inhalt der Anklageschrift haben die ehemaligen Geschäftsführer und Mitarbeiter dieser Mainzer Bank in der Zeit zwischen Februar 2015 und Mai 2017 in Kenntnis des beschriebenen Tatplans und damit in Kenntnis der nach den Ermittlungen der dänischen und belgischen Behörden kriminellen Herkunft der Kontoguthaben die Gelder auf Konten der Pensionsfonds bei der Mainzer Bank angenommen, keine Geldwäscheverdachtsmeldung entsprechend der Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz vorgenommen und die Gelder auf Konten verschiedener Firmen in unterschiedliche Länder weitergeleitet und dadurch die Herkunft der Gelder verschleiert.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen der Angeschuldigten als gemeinschaftlich begangene banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche. Die beiden ehemaligen Geschäftsführer befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)

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