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Um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rastal-Einkaufzentrum“ im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen ging es zu TOP 3. Während der öffentlichen Auslegung konnte der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Planzeichnung, der Begründung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden und die Bürgerinnen und Bürger hatten das Recht, Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen auf der Grundlage der zuvor gefassten Einzelbeschlüsse des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rastal Einkaufszentrum“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen und das bauleitplanerische Verfahren durchzuführen. (Quelle VG Höhr-Grenzhausen)