Drucken

Westerwaldkreis erlässt Allgemeinverfügung - Informationen des Landrates Achim Schwickert
Wie schon angekündigt wird es – wie bereits in unseren Nachbarkreisen Altenkirchen und Neuwied - auch für den Westerwaldkreis weitere einschränkende Maßnahmen aufgrund der rasant gestiegenen Infektionszahlen geben.

Dazu hat sich die Corona-Task-Force aus Land und Kreis einvernehmlich entschlossen. Diese Maßnahmen werden im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgelegt und am morgigen Dienstag öffentlich bekannt gemacht. Sie gelten dann vorerst bis zum 11.November 2020.

Zur Begründung der nun veranlassten Maßnahmen kann ich Folgendes erklären: Das Zurückfahren der Kontakte, wie wir es mit den nun vorgesehenen Einschränkungen vorgeben, hilft nicht nur dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sondern wird – wenn sich alle daran halten – hoffentlich auch dazu führen, dass das Gesundheitsamt weiterhin die sehr sinnvolle Kontaktnachverfolgung noch gewährleisten kann. Zudem führt eine Einschränkung der Kontakte im Idealfall auch zu einer Reduzierung der Quarantäneanordnungen – denn wo kein Kontakt mit einem Infizierten stattgefunden hat, muss auch niemand in Quarantäne. Ziel ist es, eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Wir haben versucht, zielgerichtete Maßnahmen zu finden, die den Alltag in wichtigen Bereichen auch weiterhin möglich machen.

Die Maßnahmen im Einzelnen speziell für den Westerwaldkreis – in diesen Punkten abweichend von der 11. CoBeLVO:

Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 75 gleichzeitig anwesenden Personen – unabhängig von einer festen Sitzplatzzuweisung – unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. ZuschauerInnen sind bei Wettkampf und Training nicht zugelassen. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training ist nicht zulässig. Duschen und Umkleidekabinen sind unter Beachtung der Abstandsregeln zu nutzen.
Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 5 Personen auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen etc.) bei festen Kleingruppen zulässig. ZuschauerInnen sind bei Wettkampf und Training nicht zugelassen. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training ist nicht zulässig. Duschen und Umkleidekabinen sind unter Beachtung der Abstandsregeln zu nutzen. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm begrenzt.
Alle übrigen Regelungen der 11. CoBeLVO in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.
Die in der Allgemeinverfügung geltenden Regelungen treten am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, die wahrscheinlich am 27.10.2020 in der Westerwälder Zeitung erfolgt, und sind zunächst befristet bis 11. November 2020.
Die derzeitige Analyse des Infektionsgeschehens in unserem Kreis legt die Vermutung nahe, dass circa 70 % der Infektionen ihren Ursprung im privaten Bereich haben (private Feierlichkeiten, private Zusammenkünfte, Familie, etc.). Allerdings ist darüber hinaus inzwischen auch ein diffuses Auftauchen von Infektionen zu verzeichnen, wo die Indexpatienten bzw. Ursprungsquellen nicht mehr ausfindig zu machen sind. Das Durchschnittsalter der Neuinfizierten liegt derzeit bei 37,4 Jahren.

Zum jetzigen Zeitpunkt arbeitet mein Gesundheitsamt – wie Sie sich wahrscheinlich vorstellen können – mit Hochdruck an allen Fronten. Und derzeit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit Unterstützung der restlichen Verwaltung aus allen Bereichen, diese Aufgabe auch noch stemmen. Wie sich diese Situation darstellt, sollte sich das Infektionsgeschehen weiterhin so massiv entwickeln, kann zum aktuellen Zeitpunkt sicher niemand sagen.

Auf eines sollten wir uns aber schon jetzt einstellen: Wenn die Zahlen weiter in diesem Tempo steigen, werden - nicht nur im Westerwaldkreis, sondern landes- und bundesweit – alle bisher ergangenen einschränkenden Maßnahmen von den Entscheidungsträgern auch noch weiter verschärft werden müssen. (Quelle Westerwaldkreis)

Zugriffe: 3278