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Beim Westerwaldkreis sind im Bereich der Essensversorgung hohe Zahlungsrückstände angelaufen. Diese Problematik wurde zuletzt im Januar 2012 im Kreisausschuss thematisiert. Da niemand eine Patentlösung hatte (und hat) wurde angeregt, dass die Schulen noch mehr auf die Eltern einwirken sollen, um deren Zahlungsmoral zu verbessern. Zum wiederholten Male wurden die Schulleitungen in den Besprechungen (zuletzt am 26. April 2017) entsprechend informiert und um Mithilfe gebeten. Im Ergebnis liegen zum Stand 31. Dezember 2016 Zahlungsrückstände in Höhe von insge- samt 89.465,71 € vor. Davon sind bereits 57.705,22 € niedergeschlagen, da eine Betreibung gescheitert bzw. völlig aussichtlos ist. Die anderen 31.760,49 € verfolgen wir weiter – mit ungewissem Ausgang.

Der Elternanteil an den Verpflegungskosten wird ab dem 01. August 2018 (Beginn des Schuljahres 2018/2019) von 3,00 € auf 3,25 € erhöht.
Die tatsächlichen Kosten je Essen variieren an den Ganztagsschulen im Westerwaldkreis zwischen 3,63 € und 5,60 €. (Der hohe Preisunterschied, insbesondere der Ausreißer nach oben, ist auf schulische Besonderheiten zurückzuführen.) Bei einer Gewichtung der den Ei- genanteil in Höhe von 3,00 € übersteigenden Beträge mit der Anzahl der an der jeweiligen Schule verkauften Essen im Jahr 2016, ergibt sich eine durchschnittliche Bezuschussung in Höhe von 0,94 € je Essen. Bei insgesamt rund 175.600 verkauften Essen im Jahr 2016 be- deutet dies eine jährliche Bezuschussung in Höhe von rund 165.000 € durch den Wester- waldkreis.