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Mainz. Ab sofort können Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Fischerei und des nicht gewerblichen Gartenbaus von den verbesserten Rahmenbedingungen der Agrar-Bürgschaft profitieren: Die Bürgschaftsquote wurde von 60 auf 70 Prozent erhöht und eine zweite Variante mit 50 Prozent eingeführt. Hierdurch können Hausbanken und Betriebe die Besicherung des Vorhabens individueller gestalten. Zudem gilt die bislang für bestehende Betriebe geltende Bürgschaftsobergrenze von 750.000 Euro pro Vorhaben künftig auch für Existenzgründungen. Als weitere Neuerung können Betriebsmitteldarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank verbürgt und somit die Liquidität der Betriebe gestärkt werden.

Neben diesen Neuerungen bietet die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank das Programm „AgrarExpress-Bürgschaft“ an: Bei dem beschleunigten und standardisierten Verfahren erfolgt die Bürgschaftsentscheidung innerhalb von drei Werktagen, und Kredite werden bis maximal 300.000 Euro mit einer Verbürgungsquote von 50 Prozent abgesichert.

„Den Weg zur Bürgschaft zu erleichtern und günstigere Rahmenbedingungen zu schaffen stand im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Agrar-Bürgschaft“, betont Birgit Szöcs, Geschäftsführerin der Bürgschaftsbank.  Analog der bisherigen Praxis werde für beide Programme kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Das laufende Entgelt richte sich nach der Bonität des Kunden und der Höhe der Verbürgung. Es sei geplant, dass künftig auch die Verbürgung von Hausbankdarlehen durch Bürgschaften im Eigenrisiko der Bürgschaftsbank möglich sein solle.

Die Weiterentwicklung wurde bundesweit von Vertretern des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken, der Bürgschaftsbank NRW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und dem EIF beschlossen.

Detaillierte Informationen, auch zur Antragstellung, erhalten Sie unter www.bb-rlp.de

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