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Symbol RauchverbotAm 15. Februar 2008 trat das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. „Niemand denkt gerne an die Zeiten zurück, in denen in Restaurants oder in öffentlichen Einrichtungen noch wie selbstverständlich Zigarette, Zigarillo oder Pfeife geraucht wurden“, sagte die rheinland-pfälzische Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich dieses für den Gesundheitsschutz so wichtigen Jubiläums. Was früher undenkbar schien, sei nun aufgrund der vor zehn Jahren vorgenommenen Regulierungen seit langem gelebte Praxis, die selbst Raucherinnen und Raucher begrüßten.

In Rheinland-Pfalz ist das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen nur in speziell gekennzeichneten Einraumgaststätten mit einer Raumgröße unter 75 Quadratmetern oder in Nebenräumen von Mehrraumgaststätten erlaubt. „Mit dieser Lösung erfahren wir sowohl von der rauchenden als auch der Mehrheit der nichtrauchenden Bevölkerung eine hohe Akzeptanz“, wertete die Ministerin den regulierten Kompromiss. Er trage auch zu der überwiegend ordnungsgemäßen Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei.

Rauchen ist eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Auch Passivrauch belastet die Gesundheit erheblich. Die Schädigungen sind wissenschaftlich eindeutig belegt und jährlich sterben eine Vielzahl von Menschen an deren Folgen. „Umso wichtiger war es, ein deutliches Signal zu setzen und Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vor der gefährdenden Passivrauchbelastung zu schützen“, so Bätzing-Lichtenthäler. Mit den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder sei dies gelungen, obwohl ein bundesweites Nichtraucherschutzgesetz für alle Bürgerinnen und Bürger einheitliche Regeln hätte schaffen können. Der Bund hatte aber seine Gesetzgebungskompetenz in diesem so wichtigen Bereich an die Länder abgegeben, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. So bezögen sich Beschwerden immer wieder auf die unterschiedlichen Bestimmungen, die von absoluter Rauchfreiheit in Gaststätten bis zu den verschiedenen Ausnahmeregelungen, wie auch in Rheinland-Pfalz, reichten.

„Aber unabhängig davon sind die Nichtraucherschutzgesetze und weitere gesetzliche Regelungen zur Tabakkontrolle, wie beispielsweise die Änderungen des Jugendschutzgesetzes Meilensteine. Im Zusammenwirken mit verhaltenspräventiven Maßnahmen haben sie zu einem veränderten Tabakkonsumverhalten und zu einer weiteren Reduzierung des Tabakkonsums beigetragen“, betonte die Ministerin. So rauchten im Jahr 2007 noch 17,7 Prozent aller 12- bis 17-jährigen Jugendlichen gegenüber 7,4 Prozent im Jahr 2016. Das sei ein besonderer Erfolg, gerade vor dem Hintergrund, dass etwa zwei Drittel der Raucherinnen und Raucher gewöhnlich vor ihrem 18. Lebensjahr damit anfingen.

Um auf die Folgen des Tabakkonsums aufmerksam zu machen und Angebote zum Konsumausstieg anzubieten, unterstützt die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) eine Vielzahl von Präventionsmaßnahmen. So wird mit dem Programm „Klasse 2000“ die Gesundheits- und Lebenskompetenz von Kindern bereits im Grundschulalter gestärkt. Und auch der Nichtraucher-Wettbewerb „Be Smart – Don´t Start“ für Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Klassenstufen thematisiert die Gefahren des Rauchens, beinhaltet begleitende gesundheitsfördernde Maßnahmen und stärkt Anreize, gar nicht erst mit dem Rauchen anzufangen. Die „AG Rauchfrei“, ein Zusammenschluss von Suchtpräventionsfachkräften in Rheinland-Pfalz, bietet zudem Raucherentwöhnungsseminare an. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.lzg-rlp.de