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Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am Landesgesetz zur Bildung eines Sondervermögens „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)“ beschlossen. Die Gesetzesänderungen waren notwendig, um die Verlängerung der Laufzeit des Förderprogrammes umzusetzen und zusätzliche Mittel des Bundes in Höhe von 257 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in ihre Schulinfrastruktur vereinnahmen und einsetzen zu können.

Dazu erklärte Finanzministerin Doris Ahnen: „Das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz ist ein Erfolgsprojekt. Knapp die Hälfte der ursprünglich von Bund und Land zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 285 Mio. Euro sind bereits durch 409 bewilligte Förderanträge gebunden.“ Das Förderbudget kann für verschiedene Bereiche der kommunalen Infrastruktur eingesetzt werden, ein Großteil der Fördermittel wird von den Kommunen für energetische Sanierungen von Schulen und Investitionen in Kindertagesstätten verwendet. Die Maßnahmenförderung kann jetzt nach erfolgter Verlängerung bis Ende 2021 aus dem Sondervermögen abgerufen werden.

Auch die Aufstockung des KI 3.0 um weitere knapp 257 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in die Schulinfrastruktur läuft sehr gut an. In diesem Programm ist ein erfreulich breites Spektrum von Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen förderfähig. „Bisher haben bereits 24 Landkreise und kreisfreie Städte ihre Maßnahmenlisten zur Projektanmeldung beim Finanzministerium eingereicht.“ Bis zum 31.03.2018 müssen alle 36 Projektlisten dem Finanzministerium vorliegen. Nach der Anpassung des Sondervermögensgesetzes durch den Landtag ist jetzt auch der Weg frei für den Mittelfluss aus dem Fördertopf.