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Im Juli 2017 trat das neue Waffengesetz mit verschiedenen Änderungen in Kraft. Mit diesen Änderungen ist auch eine Amnestieregelung für unerlaubt in Besitz befindliche Waffen und/oder Munition verbunden. Demnach ist es noch bis zum 01. Juli 2018 möglich, Waffen und/oder Munition, die man ohne die erforderliche Erlaubnis besitzt, straffrei bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abzugeben. Zuständige Waffenbehörde für den Westerwaldkreis ist die Kreisverwaltung in Montabaur. Auch hier werden Waffen bzw. Munition zur kostenfreien Vernichtung entgegengenommen. Allerdings ist es aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich, im Vorfeld einen Termin zur Waffenabgabe zu vereinbaren.
Da die bis zum 01. Juli 2018 befristete Amnestieregelung in Kürze ausläuft, appelliert die Kreisverwaltung daran, im Bedarfsfall noch rechtzeitig von dieser Regelung Gebrauch zu machen.