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Zum 1. März 2017 startet die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung das Scannen aller in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärungen. Ziel ist es, die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern weiter zu optimieren und so personellen Engpässen entgegen zu wirken. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Vorgaben zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erfüllt.

Geänderte Abläufe in den Service-Centern
Künftig werden daher in den Service-Centern keine Papiererklärungen mehr direkt bearbeitet oder Belege und Eintragungen geprüft. Lediglich die Kontrolle der Unterschrift und die Angabe der Steuernummer finden noch statt.

Trotz Einführung des Scannens werden Bürger gebeten, ihre Steuererklärungen mit Hilfe des kostenlosen Programmes ELSTER (www.elster.de) oder gängiger Steuersoftware aus dem Handel an ihr Finanzamt zu übermitteln.
Die Bearbeitung der elektronisch übermittelten Steuererklärung im Finanzamt ist nicht nur schneller als die der in Papierform abgegebenen Steuererklärung, sondern bietet Vorteile, wie die Vorausgefüllte Steuererklärung; die Prüfung der Angaben, mit Hinweisen auf Fehler; die Berechnung der Steuererstattung bzw. –nachzahlung sowie im Folgejahr die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr – und somit eine Erleichterung, da viele Eingaben per Hand erspart und somit Übertragungsfehler vermieden werden.

Die insgesamt 24 rheinland-pfälzischen Finanzämter nehmen sukzessive am zentralen Scannen von Papiererklärungen teil.
Zu den Startfinanzämtern zählen die Finanzämter Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ludwigshafen sowie Simmern-Zell.