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Derzeit warten in Rheinland-Pfalz laut Eurotransplant 447 Menschen auf ein Organ. Aktuell sind Organentnahmen in Deutschland jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen möglich. Um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, gibt es immer wieder Debatten über die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung – gerade gestern im Bundestag. In diesem Fall ist grundsätzlich jeder Organspender – es sei denn man selbst oder die Angehörigen widersprechen.
Um die Organspende zu stärken, ist neben dieser Debatte ein Bündel weiterer Maßnahmen nötig, das auch die gezielte Aufklärung rund um dieses wichtige Thema umfasst. Ziel ist es, die Bevölkerung in ihrer Entscheidungsfähigkeit zu stärken und sie gleichzeitig dafür zu sensibilisieren, zu Lebzeiten eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu treffen. Ein wichtiger Partner bei der Aufklärung der rheinland-pfälzischen Bevölkerung ist die Initiative Organspende Rheinland-Pfalz, die das Gesundheitsministerium seit ihrer Gründung ideell wie auch finanziell fördert.

Eingebettet in diese Aufklärungsarbeit hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nun ein Faltblatt mit dem Titel „Checklisten für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende – Möglichkeiten der Dokumentation in Organspendeausweis und Patientenverfügung“ herausgegeben. Es enthält einen Organspendeausweis zum Ausfüllen im handlichen Scheckkartenformat. „Eine wichtige Säule zur Stärkung der Organspende ist unsere aktive Information und Aufklärung. Mit der Verteilung der Organspendeausweise und der damit verbundenen Aufklärungsarbeit wollen wir die Menschen in Rheinland-Pfalz aktiv unterstützen und sie darin bestärken, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und die eigene Entscheidung schriftlich festzuhalten“, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Im Organspendeausweis kann nicht nur ein „Ja“ zur Organspende festgehalten werden. Es ist auch möglich, einer Organspende zu widersprechen oder nur der Entnahme von bestimmten Organen zuzustimmen. „Indem Sie Ihren Willen im Organspendeausweis festhalten, entlasten Sie nicht zuletzt auch Ihre Angehörigen, die sich ansonsten in dieser schweren Zeit zusätzlich mit der Frage des mutmaßlich letzten Willens der verstorbenen Person hinsichtlich einer Organ- und Gewebespende auseinandersetzen müssen“, so die Ministerin.

Das Faltblatt im DIN-A-4-Format enthält einen Organspendeausweis sowie die beiden Checklisten „Ausfüllen eines Organspendesausweises“ und „Patientenverfügung und Organ- und Gewebespendeerklärung“. Außerdem sind Beispiele für die Formulierung der Erklärung zur Organ- und Gewebespende in der Patientenverfügung abgedruckt.

Das Faltblatt inklusive Organspendeausweis kann kostenfrei über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden und steht auf der Homepage des Ministeriums als Download unter www.msagd.rlp.de>Service>Publikationen bereit