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Die praktischen Erfahrungen von Unternehmern aus der Wirtschaft sind wichtig, um eine faire Entscheidung eines Rechtsstreits herbeizuführen. Daher sind bei den Kammern für Handelssachen der Landgerichte neben den hauptamtlichen Richtern auch ehrenamtliche Handelsrichter tätig.
Zwei Handelsrichter entscheiden zusammen mit einem Berufsrichter über Rechtsstreitigkeiten in Handelssachen.
Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Koblenz für die Dauer von 5 Jahren ernannt. Eine wiederholte Ernennung ist möglich.

Zu einem ehrenamtlichen Richter kann ernannt werden, wer

  1. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  2. das 30. Lebensjahr vollendet hat und
  3. als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist oder eingetragen war.

Des Weiteren sollte der Handelsrichter in dem Bezirk der Kammer für Handelssachen wohnen oder in diesem Bezirk eine Handelsniederlassung haben oder einem Unternehmen angehören, welches in diesem Bezirk seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.

Handelsrichter haben während der Dauer ihres Amts und in Beziehung darauf alle Rechte und Pflichten eines Richters. Sie sind sachlich und persönlich unabhängig.

Interessierte können sich schriftlich bei der IHK Koblenz bewerben.

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