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Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz werden vollstationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, auf bestimmte Merkmale bezogene Daten zu erheben, um künftig die Qualität der Pflege im vollstationären Bereich besser zu messen und vergleichbar zu machen. So wird ein Plus an Transparenz geschaffen.
Für die zur Umsetzung notwendigen Schulungen erhält jede zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtung einmalig einen Förderbetrag in Höhe von 1.000 Euro. „Die Unterstützung ist im Sinne der Versicherten und hier insbesondere der Pflegebedürftigen gedacht. Ein weiterer Baustein in Richtung mehr Qualität in der stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen“, freut sich Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Diese Fördermittel für die Einrichtungen werden von den Pflegekassen unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung an die stationären Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland, wird noch im Juni erfolgen.
(Quelle: Pressemitteilung, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland)