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Dem 47-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft ein versuchter Mord zur Verdeckung einer Straftat zur Last gelegt. Der Angeklagte soll am 11.01.2019 die K 81 von Weitersburg in Richtung Höhr-Grenzhausen befahren haben, ohne dass er im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein soll und ohne dass der für das Fahrzeug erforderliche Versicherungsschutz bestanden haben soll. In einer Kurve soll der Angeklagte den mit seinem Fahrrad entgegenkommenden Geschädigten übersehen und mit diesem kollidiert sein. Der Geschädigte erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen.

Obwohl der Angeklagte den Unfall und auch die schwerwiegenden Verletzungen des Geschädigten bemerkt haben soll, soll er ohne Hilfemaßnahmen den Unfallort verlassen haben. Die Staatsanwaltschaft wertet dieses Geschehen als Mord, den der Angeklagte zur Verdeckung seiner begangenen Verkehrsstraftaten (Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz) begangen haben soll. Angeklagt ist hierbei lediglich ein versuchter Mord, weil nicht nachzuweisen sein wird, dass der Geschädigte tatsächlich bei sofort eingeleiteten Hilfemaßnahmen überlebt hätte. (Landgericht Koblenz)