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„Unsere Hebesätze für die Grundsteuer A, B und die Gewerbesteuer entsprechen den Nivellierungssätzen der Realsteuern im Landesfinanzausgleichsgesetz, so dass hier kein begründbarer Änderungsbedarf erkennbar war!
Erhöht werden lediglich die Hebesätze für die Hundesteuer um jeweils 10 EUR pro Hund, damit wir die anfallenden Kosten in der Hundehaltung annähernd auffangen können!“,
das beschloss der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 21.November 2019.

Wie bereits im Vorfeld erkennbar war, ergeben sich aus dem Forstwirtschaftsplan für 2020 Mindereinahmen von rd. 7 500 EUR. „Bedingt durch die diesjährige Borkenkäferkalamität und den Waldschäden aus der Klimakatastrophe haben die finanziellen Verluste, die unsere Ortsgemeinde hier treffen, schon Bedeutung.“, teilte Ortsbürgermeister Roland Lorenz mit.
Die Verluste wirken sich aber auch in 2019 bereits aus. Die Abrechnungen müssen noch abgewartet werden.

Im weiteren Verlauf konnte der Ortsbürgermeister auf den aktuellen Geschäftsbericht der Ortsgemeindeverwaltung verweisen.
Hier werden zukunftsorientierte und inklusionsfähige Projekte aufgegriffen, wie z.B. die barrierefreie Toilette und dem bereits andiskutierten „neuen“ Dorfplatz neben dem Dorfgemeinschaftshaus.
„Aber alle Maßnahmen werden wir in der letzten Konsequenz dem aktuellem Haushalt unterwerfen müssen. Hier gibt es finanzielle Barrieren, die geklärt und überwunden werden müssen. Die Maßnahmen sollten aber schon so weit vorbereitet werden, dass die Planungen abgeschlossen und mögliche Fördergelder beantragt werden können, so dass bei Vorliegen des Förderbescheides die letztendliche Entscheidung über den Vollzug des Projektes gefällt werden kann.“, Roland Lorenz weiter. (Quelle Lorenz / Gemeinde Caan)