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„Ich freue mich, dass wir heute mit dem Medienstaatsvertrag einen ganz wichtigen medienpolitischen Meilenstein verabschieden. Er ist die Antwort der Länder als Mediengesetzgeber auf die Digitalisierung der Medienwelt. Diesem Vertragswerk sind viele Gespräche mit Medienmacherinnen und –machern, zwei große Onlinebeteiligungen mit über 1.300 Eingaben und Beratungen in der Rundfunkkommission vorausgegangen. Das Ergebnis: Wir haben heute einen modernen, ausgewogenen und zukunftsfesten Medienstaatsvertrag beschlossen“, so die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer.

Neben dem klassischen Rundfunk hätten sich Medien im digitalen Zeitalter sehr vielfältig entwickelt. Audiovisuelle Mediendienste, wie Plattformen oder Streamingdienste, seien allein aufgrund der Reichweite wichtige und einflussreiche Größen im Medienmarkt geworden. Deswegen sei es wichtig, dass der Medienstaatsvertrag die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, kurz AVMD-Richtlinie umsetze. Deutschland sei hier einer der ersten Mitgliedsstaaten und nehme damit in Europa eine Vorreiterrolle ein.

Mit dem gleichen Anspruch, mit dem bislang Rundfunk reguliert worden sei, würden jetzt auch Suchmaschinen, Smart-TVs, Sprachassistenten, App-Stores und Soziale Medien in den Blick genommen, um Missbrauch zu verhindern. Die neuen Medien müssten sich nach dem Medienstaatsvertrag jetzt auch an medienspezifische Regulierungen halten. „Für Mediennutzer muss nachvollziehbar sein, warum und in welcher Reihenfolge ihnen Angebote angezeigt werden. Wir wollen ausschließen, dass kleinere Medienangebote verdrängt werden. Deswegen sind Transparenzgebote und Diskriminierungsverbot wichtig, um Meinungsvielfalt und kommunikative Chancengleichheit zu sichern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wichtig ist mir auch, dass wir im Zuge der Umsetzung der AVMD-Richtlinie barrierefreie Angebote stärken. Hier muss in Zukunft mehr geschehen als bislang, damit alle Menschen gleichermaßen am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt teilhaben können. Diese klare Erwartungshaltung formulieren wir Länder in Richtung aller Medienanbieter – egal ob öffentlich-rechtlich oder privat organisiert“, so Malu Dreyer.

Mit Anpassungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag nehme der neue Medienstaatsvertrag auch die großen Video-Sharing-Plattformen, wie zum Beispiel YouTube mit in die Verantwortung. Diese Dienste seien längst mehr als nur technische Dienstleister. Sie müssten daher gerade zum Schutz von Kindern und Jugendlichen noch mehr tun als bislang. „Wir wollen hier aber nicht stehen bleiben und befinden uns daher mit dem Bund in Gesprächen über eine noch umfassendere Reform des Jugendmedienschutzes in Deutschland. Wir verbinden diese Gespräche mit der Hoffnung, dass auch das Jugendschutzgesetz des Bundes zeitgemäß angepasst wird“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer.

Mit dem Medienstaatsvertrag nähmen sich die Länder auch der vielen neuen Medienschaffenden, der Kreativen, der Influencer, der YouTuber und der Gamer an. „Auch hier schaffen wir angemessene und zeitgemäße Regeln, die die Kreativität der Netzcommunity fördern und gleichzeitig Werte und Standards der demokratischen Gesellschaft sichern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Der Medienstaatsvertrag schaffe aber nicht nur mehr Klarheit, sondern auch weniger Bürokratie. „Wir schaffen die Zulassungspflicht für die allermeisten Anbieter ab und fokussieren die Rundfunkregulierung wieder auf die Bereiche, in denen sie sinnvoll und notwendig ist. Wir stärken gleichzeitig die Verantwortung der neuen Anbieter im Netz, indem wir die Möglichkeit schaffen, sich zu Selbstkontrolleinrichtungen zusammenzuschließen, um ein Gegengewicht zu den großen, zumeist US-amerikanischen, Konzernen zu schaffen. Damit könne europäischen Standards besser Rechnung getragen werden.

Zum Verfahren sagte die Ministerpräsidentin, dass auch hier die Länder mit dem Medienstaatsvertrag Vorreiter seien. Sie sei der festen Überzeugung, dass die Regulierung öffentlicher Kommunikationsräume eine öffentliche Debatte brauche. „Und dieser Debatte haben wir Länder uns gestellt: Gleich zweimal - im Sommer 2018 und 2019 - haben wir die jeweils aktuellen Entwürfe des Medienstaatsvertrages ins Netz gestellt und jeder konnte sie kommentieren“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder.

Insgesamt seien über 1.300 Eingaben eingegangen: Rundfunkveranstalter, Kabelnetzbetreiber, Pressehäuser, Behindertenverbände, Filmwirtschaft, Neue Medien, Gamer, Jugendschutzeinrichtungen, Sport- und Journalistenverbände, Gesundheitseinrichtungen und vor allem viele, viele Bürger und Bürgerinnen hätten sich beteiligt. (Quelle Staatskanzlei Mainz)