Drucken

Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz – MiLoG) regelt den flächendeckenden und branchenunabhängigen Mindestlohn. Das Kabinett hatte am 31. Oktober 2018 die Erhöhung des Mindestlohnes für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen und der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zugestimmt. Der Mindestlohn stieg bereits im Jahr 2019 auf 9,19 Euro und steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro/Stunde/Brutto.

Spezielle Regelungen, sprich Allgemeinverbindlicherklärung nach Tarifvertragsgesetz, Rechtsverordnung nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Lohnuntergrenze aufgrund Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gehen dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vor.
Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch weitere Branchenmindestlohnregelungen. Beispielsweise gelten seit dem 1. November 2017 für die Pflegebranche gestaffelte und regionalisierte Bruttostundensätze. Der Pflegemindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2020 in den neuen Bundesländern von 10,55 €/Stunde/Brutto auf 10,85 €/Stunde/Brutto und in den alten Bundesländern von 11,05 €/Stunde/Brutto auf 11,35 €/Stunde/Brutto. (Quelle IHK Koblenz)

Zugriffe: 1144