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In der heutigen Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur wurden die Versorgungsberichte zur Frequenzversteigerung 2015 in Berlin kritisch diskutiert. „Die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica haben zwar nach eigenen Angaben die Versorgung der Haushalte grundsätzlich erfüllt, jedoch zum großen Bedauern der Staatssekretäre Heike Raab, Rheinland-Pfalz und Jürgen Barke, Saarland nicht überall und es bleiben erhebliche Lücken.

Während Vodafone laut Bericht im Saarland 97,9 Prozent und in Rheinland-Pfalz 97 Prozent versorgt, bleibt der Netzbetreiber aber insbesondere bei den Bundesautobahnen und den Schienenwegen im Rückstand. Die Deutsche Telekom hinkt ihrer Ausbauverpflichtung von 97 Prozent in jedem Bundesland bis Ende 2019 in Baden-Württemberg, im Saarland und in Rheinland-Pfalz mit Verweis auf die grenznahen Regionen hinterher. So erreicht dieser Netzbetreiber im Saarland aktuell 95,43 Prozent, in Baden-Württemberg 96,01 Prozent und in Rheinland-Pfalz 96,48 Prozent. „Dieser Rückstand muss schnellstens aufgeholt werden“, betonte Heike Raab im Beirat. „Ich fordere eine klare Schwerpunktsetzung und eine doppelte Ausbaugeschwindigkeit in den unterversorgten Ländern und bei den Verkehrswegen. Wir brauchen auch harte Sanktionen für den Fall, dass diese nicht erfüllt werden“. Wenn in Nordrhein-Westfahlen, dem Telekom Stammland 99,82 Prozent Versorgung erreicht werden kann, muss dies auch im Südwesten von Deutschland möglich sein. Seitens der Länder seien große Anstrengungen unternommen worden, um Ausbauhindernisse abzuwenden und Genehmigungshindernisse zu beseitigen. So habe Rheinland-Pfalz zu Beginn des Jahres eine Clearingstelle eingerichtet.

Der Versorgungstand der Telefonica sei dramatischer, nur in der Stadt Berlin und der Stadt Bremen werde die Versorgungsauflage erfüllt, somit müsse praktisch überall mit Schallgeschwindigkeit ausgebaut werden. Um den Rückstand aufzuholen müssen die weiteren Standorte nun in enger Abstimmung und nach Vorgabe der Länder folgen. Diese Forderung formulierten Raab und Barke am Rande der Sitzung der BNetzA. (Quelle Staatskanzlei Mainz)