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Massenhafte Registrierung von Fahrgästen ist im Nahverkehr allerdings nicht möglich

Mit der Einschätzung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, dass Deutschland vor einer Epidemie stehe, rücken auch Eisenbahn-, Bus- und Bahnverkehre aus den vom Virus SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) betroffenen Regionen in den Fokus. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Branchenverband der Eisenbahn- und ÖPNV-Unternehmen in Deutschland, unterstützt die vorgeschlagenen Präventionsmaßnahmen der Bundesregierung und des Krisenstabs vollumfänglich. Zugleich weist der VDV darauf hin, dass bei der anonymisierten Massenbeförderung von täglich rund 30 Millionen Menschen in Bussen und Bahnen eine zwingende Registrierung der Reisenden nicht umsetzbar sei.

VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, ein Höchstmaß an Hygiene walten zu lassen und sensibel mit Fahrgästen umzugehen, die Krankheitssymptome zeigen. Wir unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung und bieten die Zusammenarbeit im gemeinsamen Krisenstab an. Gerade bei der Vielzahl der beförderten Menschen im Nahverkehr ist besondere Aufmerksamkeit angebracht. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Beförderung in Bus und Bahn ohne zwingende Registrierung erfolgt, also anonym. Dies ist ein entscheidender Unterschied etwa zum Luftverkehr. Der VDV setzt daher im Interesse der Fahrgäste auf eine umfassende Aufklärung durch die Verkehrsunternehmen über geeignete Verhaltensmaßnahmen, um präventiv und risikominimierend tätig zu werden.“

Pandemie-Leitfaden aus dem Jahr 2009
Der Verband hat zusammen mit seinen Unternehmen bereits im Jahr 2009, als die so genannte „Schweingrippe“ auch in Deutschland ausbrach, einen Leitfaden für den Umgang mit Pandemien in Verkehrsunternehmen erarbeitet. Dieser ist nach wie vor gültig und gibt Hinweise, wie in solchen Fällen vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen sensibilisiert und geschützt werden können. (Quelle Verband Deutscher Verkehrsunternehmen)