Jugendschutz gilt auch im Karneval
Das Jugendamt des Westerwaldkreises nimmt die bevorstehenden Sitzungen, Karnevalsfeiern und Umzüge zum Anlass, noch einmal auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen und an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen zu appellieren. Auch im Karneval gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:
• Kein Alkohol an Kinder!
• Kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren!
• Keine Spirituosen (Schnaps, Likör etc.) an Jugendliche unter 18 Jahren!
L288; Westerburg Gershasen (ots)
Der Verkehrsunfall vom 24.01.2024, gegen 18:29 Uhr hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand wie folgt ereignet. Ein 75-jähriger Fahrzeugführer und seine 65-jährige Beifahrerin befuhren den Zubringer der K73 in Fahrtrichtung L288. Im dortigen Einmündungsbereich beabsichtigte dieser nach links abzubiegen und übersah hierbei die von links kommende, vorfahrtsberechtigte 65-jährige Fahrzeugführerin. Infolgedessen kollidierten beide Fahrzeuge nahezu frontal miteinander. Bei dem Verkehrsunfall wurden insgesamt drei Personen teilweise schwerverletzt und in umliegende Krankenhäuser zur weiteren Behandlung verbracht. (Quelle Polizei Westerburg)
Am Morgen des 25.01.2024 wurden in Montabaur drei Menschen vorsätzlich getötet.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in drei Fällen.
Nach dem mutmaßlichen Familiendrama von Montabaur laufen die Ermittlungen der Polizei weiter. Die Beamten hatten am Donnerstag mehrere Stunden lang mit dem Täter verhandelt bevor er überwältigt wurde. In dem Wohnhaus wurden die Leichen von zwei Erwachsenen und einem Kind entdeckt. Die Polizei bezeichnet den Vorfall als Familiendrama. Der mutmaßliche Täter wurde schwer verletzt und ins Krankenhaus gebracht. (Quelle RWW / Polizei Montabaur)