Es bleibt dabei: Der Kreis Altenkirchen untersagt weiterhin unangemeldete und nicht genehmigte so genannte „Montagsspaziergänge“. Eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom 21. Januar bestätigt die Regelung der vergangenen Wochen: Demnach sind die Durchführung von und Teilnahme an dem für den 24. Januar in der Kreisstadt geplanten und angekündigten, aber erneut unangemeldeten Montagspaziergang, untersagt. Gleiches gilt für jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis bis zum 30. Januar. Die Argumentation bleibt dabei naturgemäß die gleiche: Weil die Veranstaltungen in Altenkirchen bislang weder angemeldet noch genehmigt waren und viele ungeimpfte Personen teilgenommen haben, verstoßen sie laut Kreisverwaltung gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und das Versammlungsgesetz, bergen zudem – auch mit Blick auf die regional wie bundesweit weiter steigenden Infektionszahlen – große Ansteckungsrisiken. Die Veranstalter der unangemeldeten „Spaziergänge“ umgehen demnach bewusst das Anmelde-Erfordernis und damit verbundene Auflagen. Angemeldete Veranstaltungen hingegen können unter Auflagen durchgeführt werden und fanden bereits statt. Es stehe, so die Kreisverwaltung, jedem Versammlungsteilnehmer frei, bereits jetzt geplante und als „Spaziergänge“ bezeichnete Veranstaltungen anzumelden. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung konsequent kontrolliert und geahndet werden. Dabei drohen in der Regel Bußgeldbeträge von mindestens 200 Euro. Die neue Allgemeinverfügung wird mit Datum vom 21. Januar auf der Website des Kreises (https://www.kreis-altenkirchen.de) veröffentlicht, sie tritt am 24. Januar in Kraft. (Quelle Kreis Altenkirchen)
Betzdorf (ots)
Eine Streifenwagenbesatzung hielt am 20.01.2022, gegen 16:45 Uhr, einen 25-jährigen Pkw-Fahrer zwecks Verkehrskontrolle an. Im Verlauf der Kontrollmaßnahme konnten an dem Fahrzeug erhebliche Veränderungen festgestellt werden, so das der Pkw Audi sichergestellt wurde. Der mit der polizeilichen Maßnahme nicht einverstandene 25-Jährige wurde daraufhin immer aggressiver und bedrohte zunächst die Einsatzkräfte. Plötzlich trat er einem Beamten unvermittelt in den Bauchbereich. Es kam zu weiteren Widerstandshandlungen, in deren Verlauf er weiterhin mit Fußtritten und Schlägen die eingesetzten Beamten traktierte. Es gelang schließlich unter Einsatz des Tasers, den 25-jährigen Randalierer festzunehmen. Bei den Widerstandshandlungen wurde weiterhin eine Beamtin leicht verletzt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Einleitung von Strafverfahren, kam der Beschuldigte wieder auf freien Fuß. (Quelle Polizei Betzdorf)
Mann mit Messer überfällt Bäckereifiliale, Limburg, Westerwaldstraße, Donnerstag, 20.01.2022, 11:10 Uhr
(wie) Am Donnerstag hat ein Mann mit einem Messer eine Bäckereifiliale in Limburg ausgeraubt. Gegen 11:10 Uhr betrat der unbekannte Täter die Filiale in der Westerwaldstraße und bedrohte eine Angestellte mit einem Messer. Er entnahm Bargeld aus der Registrierkasse und floh dann zu Fuß in Richtung Wasserhausweg. Die Polizei Limburg fahndete mit Unterstützung der Polizei aus Diez nach dem Täter. Er wurde beschrieben als ca. 25 Jahre alt und 170 bis 175 cm groß mit "südländischem Aussehen". Getragen habe der Täter einen schwarzen Kapuzenpulli, eine dunkle Winterjacke und eine dunkle Jeans. Zudem sei das Gesicht mit einer OP-Maske verdeckt gewesen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet unter der Rufnummer 06431/9140-0 um Hinweise. Wer kennt den Täter? Wer hat den Täter im Bereich der Westerwaldstraße oder während seiner Flucht gesehen? (Quelle Polizei Limburg)
In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften sowie einen weiteren Beschuldigten kann nunmehr eine Unterrichtung über die verfahrensgegenständlichen Vorwürfe, die in den vergangenen Wochen von zahlreichen Medien erbeten wurde, erfolgen.
Die erwähnten vier Beschuldigten sind verdächtig, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit vom Juli 2017 bis Mai 2020 in mehreren Fällen verletzt, den Gesellschaften hierdurch Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der bandenmäßigen Untreue sowie der Untreue unter Herbeiführung von Vermögensverlusten großen Ausmaßes (§ 266 Absatz 1, Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 Strafgesetzbuch) verwirklicht zu haben.