57627 Hachenburg (ots)
Am 24.03.20 trat die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Unter anderem wurden Maßnahmen im Zusammenhang mit Ansammlungen, Versammlungen, der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, der Untersagung oder Beschränkung von Großveranstaltungen sowie dem Zutritt oder Verlassen bestimmter Orte beschlossen.
In der Limburger Grabenstraße wird in der kommenden Woche gearbeitet, dabei kommt es zu Einschränkungen für den Verkehr. Der Übergang der Bahnhofhofstraße über die Grabenstraße ist gepflastert und wird von den Fußgängerinnen und Fußgängern als Überquerung genutzt. Dort hat sich teilweise das Pflaster gelöst, teilt das Tiefbauamt der Stadt mit. Diese schadhaften Stellen sollen am Donnerstag und Freitag kommender Woche, 2. und 3. April, repariert werden. Dazu wird die Durchfahrt durch die Grabenstraße für den Schwerverkehr, Busse und Lastwagen, nicht möglich sein, der Pkw-Verkehr sowie Zweiräder können die Stelle passieren. (Quelle Stadt Limburg)
Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankt jungen Leuten für ihr Engagement
Um das Engagement junger Menschen zu fördern, hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer auch 2019/2020 den Jugend-Engagement-Wettbewerb „Sich einmischen – was bewegen“ ausgeschrieben. Da wegen der Corona-Krise die für den 27. März 2020 geplante Preisverleihung ausfallen muss, hat sich die Ministerpräsidentin mit einem Schreiben und einer Videobotschaft an die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger gewandt und ihnen gratuliert.
Koblenz, Trier, Saarbrücken, Bexbach, Kaiserslautern, Mainz (ots)
Seit dem 16. März 2020 kontrolliert die Bundespolizei die Einreise an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen.
Ein Überschreiten der Grenze ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und zugelassenen Grenzübergangsstellen gestattet. Andere Grenzübergangsstellen wurden in Absprache mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gesperrt und dürfen zum Zwecke des Grenzübertrittes nicht mehr genutzt werden.
Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind im Einsatz befindliche Rettungseinsatzfahrzeuge.
Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das Überschreiten der Grenze an dafür nicht vorgesehenen Stellen - wie z.B. durch das Umfahren einer Absperrung - eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die durch die Bundespolizei geahndet werden kann.
Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, aber auch von Frankreich und Luxemburg. (Quelle Bundespolizei)