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Im Jahr 2015 belief sich die Zahl der dem Kreis neu zugewiesenen Flüchtlinge auf 1.872 (davon im ersten Halbjahr 522 und im zweiten Halbjahr 1.350) allein im letzten Quartal 2015 kamen 940 Menschen. Die Neuzuweisungen im Jahr 2016 belaufen sich mit Stand Ende September auf bisher 998 Menschen.

Mit Stand 15.09.2016 hatte der Westerwaldkreis bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach der Landesquote ein Aufnahmesoll von 154 Personen. Davon waren 135 da. In Einrichtungen untergebracht sind davon 77. Weitere 12 leben in deutschen Gastfamilien und 46 sind bei ihren Verwandten untergebracht. Rein rechnerisch wären also noch 15 Personen aufzunehmen. Zugeteilt ist davon aber noch keiner.

Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer beläuft sich mit Stand 01.09.2016 auf 204 Personen, davon 166 aus den Ländern des Westbalkans. Bisher wurden in 2016 31 Personen abgeschoben. Bei 3 Personen ist die Abschiebung gescheitert. 282 Personen sind über die freiwillige Rückkehrhilfe freiwillig ausgereist. Ende Juli 2016 konnten in einer gemeinsamen Aktion von BAMF, Land, Kreis, Verbandsgemeinden unter Mithilfe von vielen auch ehrenamtlichen Helfern organisiert werden, dass 250 syrische Staatsangehörige in Diez einen Asylantrag stellen konnten.

Für Mitte bis Ende November ist mit einer zweiten Aktion für rund 130 weitere syrische Flüchtlinge geplant. Es kann sein, dass aus organisatorischen Gründen auch dann wieder die Ausländerbehörde für 3 Tage geschlossen wird, um der Aktion wieder einen durchschlagenden Erfolg zu geben. Gemeinsames Ziel ist es, den immer noch bestehenden Stau bei der Asylantragstellung abzubauen.
Gemäß eines Beschlusses des Kreisausschusses hat sich der Kreis an einem Bundesprogramm zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte beteiligt. Dieses Programm läuft auf die Einstellung eines Bildungskoordinators/Bildungskoordinatorin hinaus. Die Einstellung ist bei Bewilligung durch den Bund zum 01.01.2017 für zunächst 2 Jahre vorgesehen. Der Bund übernimmt die Personalkosten hierfür vollständig.