Ministerpräsident Alexander Schweitzer begrüßt das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur gerechten Lastenaufteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Das war notwendig geworden, um vorübergehende Steuerausfälle durch den sogenannten Wachstumsbooster fair zu verteilen. Damit sei ein wichtiger Meilenstein erreicht, um den Weg für das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland frei zu machen. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen gehörte zu den Verhandlerinnen und Verhandlern. „Wir haben ein gemeinsames Ziel und jetzt haben wir auch eine gemeinsame Grundlage, auf der wir den Wachstumsbooster starten können.
Wir haben erreicht, dass die Kommunen spürbar entlastet werden und damit auch die Kraft haben, die dringend notwendigen Investitionen zu starten. Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen der Kommunen von 2025 bis 2029 vollständig zu übernehmen. Die Kompensation erfolgt über eine entsprechende Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuer der Gemeinden. Der Bund ist außerdem bereit, die Mindereinnahmen der Länder anteilig zu übernehmen. Die Kompensation erfolge über eine Laufzeit von 2026 bis 2029 in Höhe von zusätzlich 8 Milliarden Euro über Programme mit Mitteln aus dem Infrastruktur-Sondervermögen, sagten Ministerpräsident Schweitzer und Finanzministerin Ahnen.
Ministerpräsident Alexander Schweitzer betonte, dass er schnellstmöglich eine entsprechende Kabinettsbefassung herbeiführen werde.
Zu den Programmen gehören: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur, Kita-Investitionsprogramm: Der Bund legt ein neues 4 Milliarden Euro Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Kitas auf. Das Programm ist auf vier Jahre befristet und wird zu 5 Prozent von den Ländern kofinanziert. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Das sind für Rheinland-Pfalz nahezu 200 Millionen Euro.
Transformationsfonds Krankenhäuser: Der Fonds, um Krankenhäuser systematisch zukunftsfest aufzustellen, erstreckt sich über eine Laufzeit von zehn Jahren mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro. Bisher war eine hälftige Finanzierung zwischen Bund und Ländern vorgesehen. Danach hätten Bund und Länder 2,5 Milliarden Euro pro Jahr finanziert. Zur Entlastung der Länder wird der Bund seine Finanzierung für die ersten vier Jahre auf 3,5 Milliarden Euro pro Jahr anheben. Die Länder übernehmen 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Mittel stehen den Ländern, soweit sie nicht in den ersten vier Jahren verausgabt worden sind, auch in den Folgejahren weiter zur Verfügung. Darüber hinaus soll von der Gesundheitsministerkonferenz geprüft werden, inwieweit die Länder beim Einsatz der Mittel eine größere Flexibilität erhalten können.
Bei den Verhandlungen spielte auch die Umsetzung des Länderanteils von 100 Milliarden Euro am Infrastruktur-Sondervermögen eine Rolle. „Ziel von Bund und Ländern und Kommunen ist es, dass die Investitionen schnell, sichtbar und für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft spürbar auf den Weg gebracht werden. Deswegen ist es ein großer Erfolg, dass es jetzt für die konkrete Umsetzung des Sondervermögens einfache und bürokratiearme Verfahren geben soll. Pauschale Zuweisungen anstelle von Genehmigungen von Einzelprojekten reduzieren bürokratischen Aufwand und ermöglichen mehr Tempo“, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Finanzministerin Doris Ahnen.
Weitere wichtige Verhandlungsergebnisse mit Blick auf die Investitionen der Länder aus dem Sondervermögen sind:
· Die Überprüfung des Kriteriums der Zusätzlichkeit entfällt, die Verwendungsbreite wird ausgedehnt auf Bereiche wie etwa Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau.
· Eine Doppelförderung wird möglich.
· Die Verteilung des Sondervermögens auf die Länder erfolgt jeweils hälftig nach dem festgestellten Königsteiner Schlüssel 2019 und dem fortgeschriebenen Schlüssel 2024.
(Staatskanzlei Mainz)