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Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Mar-
cus Klein, erklärt:
„Selbstverständlich hätten wir uns einen anderen Ausgang des Verfahrens
gewünscht; die Entscheidungsgründe werden wir nun in Ruhe zu prüfen ha-
ben. Enttäuschend ist insbesondere, dass der VerfGH ohne mündliche Ver-
handlung entschieden hat. Eine solche hätte sicherlich noch einmal die Ge-
legenheit gegeben, die Argumente auszutauschen und das Gericht von einer
anderen Sichtweise zu überzeugen. Insbesondere davon, dass es sich bei
dem vorgetragenen Fall der Pressekonferenz längst nicht um einen Einzelfall
handelt, sondern ein systemisches Vorgehen des Ministerpräsidenten, der
sein Amt und anvertraute Steuermittel unter Verstoß gegen das Neutralitäts-
gebot für Wahlkampfzwecke einsetzt.


In einem ersten Verfahren gegen den Ministerpräsidenten zu Beginn des
Jahres wegen seiner Äußerungen im Zusammenhang mit einer Abstimmung
im Deutschen Bundestag über das Zustrombegrenzungsgesetz hatte Herr
Schweitzer selbst eingeräumt, das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot
verletzt zu haben und damit einen Verfassungsverstoß zugegeben.
Es darf nicht sein, dass der Ministerpräsident für diese und vergleichbare
Ausfälle die ihm anvertrauten Mittel seines Amtes nutzt, um sich und seiner
Partei im demokratischen Wettbewerb der politischen Parteien, einen unlau-
teren und mit der Landesverfassung nicht zu vereinbarenden Vorteil zu ver-
schaffen.
Wir werden uns auch die Sommertour des Ministerpräsidenten – welche in
der Staatskanzlei geplant wurde – sehr genau anschauen; bei den offiziellen
Terminen der Reise im Land waren auffällig häufig SPD-Funktions- und Man-
datsträger eingeladen, aber wenige der Opposition.
Der heutige VerfGH-Entschluss ändert nichts daran, dass wir als CDU-Land-
tagsfraktion auch in Zukunft das Handeln des Ministerpräsidenten mit allen
unseren Möglichkeiten kritisch begleiten und ihm keine Verstöße gegen das
Neutralitätsgebot durchgehen lassen werden. Es sind längst keine Einzel-
fälle mehr.“ (CDU RLP) 

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