Drucken

Historische Investitionsoffensive von Land und Kommunen in die Zukunftsfähigkeit von Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat gestern im Ministerrat den Nachtragshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. „Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir jetzt um, was ich bereits Anfang Juli in meiner Regierungserklärung angekündigt habe. Mit dem Nachtragshaushalt und der Anpassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) werden wir als Land in dieser für die Kommunen bundesweit außergewöhnlich schwierigen finanziellen Situation die betroffenen Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit dem Sofortprogramm ‚Handlungsstarke Kommunen‘ mit einem Volumen von jeweils 300 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 unterstützen. Darüber hinaus starten wir mit dem ‚Rheinland-Pfalz-Plan‘ eine historische Investitionsoffensive. So bekommen in den kommenden Jahren beispielsweise Neuwied ein Budget von insgesamt rund 191,3 Millionen Euro, die Landeshauptstadt Mainz 172,3 Millionen Euro, der Landkreis Bad Dürkheim 128,8 Millionen Euro, der Landkreis Bitburg-Prüm 104,4 Millionen Euro und die Stadt Trier 123,3 Millionen Euro. Wir schaffen so die finanziellen Grundlagen, um in einem bislang nie dagewesenen Umfang in die Zukunftsfähigkeit des Landes zu investieren“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer.

„Es geht jetzt darum, die finanzielle Handlungsfähigkeit der von besonderen finanziellen Belastungen betroffenen Kommunen zu stärken. Für das Sofortprogramm ‚Handlungsstarke Kommunen‘ haben wir im Nachtragshaushalt 600 Millionen Euro, je 300 Millionen Euro für 2025 und 2026, eingeplant. So leistet das Land in diesen beiden Haushaltsjahren Überbrückungshilfe für kreisfreie Städte, Landkreise sowie große kreisangehörige Städte mit Jugendämtern, die besonders von Sozialausgaben belastet sind“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

„Wir sind solidarisch mit unseren Kommunen und investieren in die Zukunft – das sind die wichtigen Nachrichten des heutigen Tages. Wir sehen und reagieren gezielt auf eine besondere Belastungssituation bei unseren Kommunen, die durch wirtschaftliche und geopolitische Rahmenbedingungen unter Druck sind. Mit dem 600 Millionen Euro Sofortprogramm dieser Investitionsoffensive tragen wir den tatsächlichen Belastungen vor Ort Rechnung. Mit der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes stärken wir nicht nur die kurzfristige Liquidität unserer Kommunen, sondern leisten einen strukturellen Beitrag zur Entlastung in dem besonders sensiblen Bereich der Sozial- und Jugendhilfeausgaben“, so Innenminister Michael Ebling.

Zweimal 300 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 erhalten die Landkreise, kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt nun mit dem Nachtragshaushalt zusätzlich zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt auf Grundlage eines zweistufigen Verfahrens: Zum einen wird ein Sockelbetrag von 20 Euro je Einwohner gewährt – dieser stellt sicher, dass alle betroffenen Kommunen eine Mindestunterstützung erhalten. Zum anderen erfolgt eine bedarfsorientierte Verteilung der darüberhinausgehenden Mittel unter Berücksichtigung der Sozial- und Jugendhilfekosten der Jahre 2021 bis 2023. Landkreise, in deren Gebiet große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt liegen, sind verpflichtet, den anteiligen Betrag an diese weiterzuleiten. Unberührt von dieser Änderung bleibt die für das Jahr 2026 festgeschriebene Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs.

Darüber hinaus hat sich die Landesregierung entschieden, den Anteil, den das Land über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes erhält, noch einmal deutlich aufzustocken. Vom Bund erhält Rheinland-Pfalz einen Anteil von rund 4,8 Milliarden Euro über eine Laufzeit von zwölf Jahren. „Mit diesen Mitteln werden wir insbesondere in Schulen und Kitas, in Bahnstrecken und Straßen, in Klimaschutz, die Wissenschaftsinfrastruktur und Digitalisierung investieren. Jede einzelne Maßnahme hat ein klares Ziel: Das Leben der Menschen in Rheinland-Pfalz spürbar und nachhaltig zu verbessern“, so der Ministerpräsident.

Der „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ bildet das Herzstück der gemeinsamen Investitionsstrategie von Land und Kommunen. Mit diesem Programm werden Vorhaben des Landes und der Kommunen verwirklicht, um Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur in Rheinland-Pfalz voranzubringen. 60 Prozent des rheinland-pfälzischen Anteils des Sondervermögens des Bundes, also rund 2,9 Milliarden Euro, werden an die Kommunen fließen. Diese Summe stockt das Land aus eigenen Mitteln auf und veranschlagt in 2026 50 Millionen Euro und in den weiteren Jahren der Laufzeit des Sondervermögens weitere 550 Millionen Euro.

Integrationsministerin Katharina Binz: „Mit unserem Nachtragshaushalt und dem Sondervermögen ‚Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur‘ investieren wir direkt in das, was den Menschen hier vor Ort wirklich wichtig ist: Bildung, Klimaschutz und eine verlässliche Infrastruktur, die unseren Alltag erleichtert und verbindet. Insgesamt 6 Milliarden Euro stellen wir bereit für den kommunalen Finanzausgleich und Investitionen in die Infrastruktur des Landes und der Kommunen. Damit schaffen wir genau die Dynamik, die es braucht, um die großen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe und das Ziel der Klimaneutralität in Angriff zu nehmen. Wir investieren aber auch in die Kultur. Wir schaffen Orte, an denen Menschen zusammenkommen, sich austauschen und aktiv beteiligen können, stärken die freie Kulturszene und sorgen dafür, dass Kultur überall – in Stadt und Land – zugänglich, vielfältig und lebendig bleibt. Gleichzeitig fördern wir nachhaltigen Klimaschutz durch die Klima-Wald-Offensive, den Ausbau klimafreundlicher Mobilität und besseren Hochwasserschutz. Damit bewahren wir unsere Umwelt und sichern die gute Lebensqualität, die Rheinland-Pfalz ausmacht. Es geht darum, ökologische Verantwortung, soziales Miteinander und kulturelles Leben miteinander zu verbinden – damit alle hier auch weiterhin gut leben und sich entfalten können.“

„Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes setzen wir einen klaren Fokus auf den Ausbau von Straßen, Brücken und Radwegen im Land. Gleichzeitig wollen wir die Infrastruktur für unsere Wirtschaft in den Bereichen KI, Innovationen und Technologietransfer stärken. Unser Ziel ist eine Infrastruktur, die Leistung, Wachstum und Lebensqualität gleichermaßen fördert und Rheinland-Pfalz einen echten Modernisierungsschub verleiht“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt.

Mit Blick auf den Nachtragshaushalt für die Kommunen ergänzte Schmitt: „Es ist entscheidend, dass wir unsere Kommunen mit zusätzlichen Finanzmitteln ausstatten, damit sie ihre Städte und Ortsgemeinden gestalten können. Ich denke etwa an die Sanierung kommunaler Straßen und Brücken oder den Radwegebau, der gerade in den Städten immer stärker nachgefragt wird. Auch in die Aufenthaltsqualität der Zentren wollen unsere Städte und Gemeinden investieren. So entstehen wichtige Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger und die Kundenfrequenz für den Einzelhandel wird gestärkt“, betonte Schmitt. Zwar unterstütze ihr Haus bereits mit speziellen Förderprogrammen den kommunalen Straßenausbau sowie über Maßnahmen beim Regierungsschwerpunkt „Innenstädte der Zukunft“. „Mit dem Nachtragshaushalt erweitern wir die Handlungsspielräume unserer Kommunen in diesen Bereichen nochmals deutlich“, so die Ministerin.

„Das Sofort-Programm ‚Handlungsstarke Kommunen‘ und die erste Tranche zur Aufstockung des ‚Rheinland-Pfalz-Planes für Bildung, Klima und Infrastruktur‘ werden aus der Haushaltssicherungsrücklage finanziert. Die verantwortungsvolle und solide Haushaltspolitik der vergangenen Jahre hat uns immer in die Lage versetzt, auf bedeutsame Veränderungen zu reagieren. So auch in diesem Fall, in dem es um die Verstärkung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen geht. Mit solider Haushaltspolitik haben wir seit dem Jahr 2016 immer wichtige Ausgabeschwerpunkte in unseren Haushalten gesetzt und trotzdem Schulden des Landes am Kreditmarkt getilgt, drei Milliarden Euro Schulden von den Kommunen übernommen sowie die Haushaltssicherungsrücklage aufgebaut“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Durch die haushalterische Umsetzung der beiden Maßnahmen zugunsten der Kommunen erhöhen sich die bereinigten Gesamtausgaben für 2025 um 300 Millionen Euro auf 25,4 Milliarden Euro und im Jahr 2026 um 350 Millionen Euro auf 25,8 Milliarden Euro. Die bereinigten Gesamteinnahmen liegen unverändert bei 24,2 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 25,1 Milliarden Euro im Jahr 2026. Es ergibt sich ein höheres Finanzierungsdefizit von -1,2 Milliarden Euro im Jahr 2025 bzw. - 719,4 Millionen Euro im Jahr 2026, also um 300 Millionen Euro bzw. 350 Millionen Euro über dem Niveau im originären Doppelhaushalt. Die Mehrausgaben sollen durch die bereits erwähnten Rücklagenentnahmen ausgeglichen werden, die geplante Nettokreditaufnahme erhöht sich dadurch nicht.

Die Vorlage zum Nachtragshaushalt wird in der Plenarsitzung im September in den Landtag eingebracht. Die Beratungen und die Verabschiedung sind für das Oktoberplenum vorgesehen. (Staatskanzlei Mainz) 

Zugriffe: 78