Drucken

Die Untere Bauaufsicht des Kreises Altenkirchen informiert über eine mögliche Einsturzgefährdung von Gebäuden, die mit so genannten „Wolff“-Holzstegträgern errichtet wurden. Hintergrund dieser Sensibilisierung von Eigentümern und Verfügungsberechtigten ist ein Hinweis des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums als Oberste Bauaufsichtsbehörde. 

Am 6. November 2023 war das Dach der Kirche St. Elisabeth in Kassel vollständig eingestürzt. Die Haupttragelemente der Dachkonstruktion der Kirche (Baujahr 1959/60) bildeten geklebte Holzstegträger, die als „Wolff“-Stegträger bezeichnet werden und als einteilige und einfeldrige Satteldachträger ausgeführt waren.

„Wolff“-Stegträger sind geklebte Holzbauteile mit Doppel-T-Querschnitt. Sie bestehen aus einem Trägersteg aus einer Art Dreischichtplatte, seitlich angeklebten Gurthölzern sowie horizontal angeklebten Decklaschen an der Ober- und Unterseite, entweder über die Stegbreite oder alternativ über die gesamte Trägerbreite.

Inzwischen liegen erste weitergehende Erkenntnisse zu den möglichen Schadensursachen vor, die zum Einsturz der Kirche St. Elisabeth in Kassel geführt haben könnten. Daraus ergibt sich, dass der Einsturz sehr wahrscheinlich auf ein Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen (GKV) im Firstbereich zurückzuführen ist.

Vor diesem Hintergrund bittet die Untere Bauaufsicht des Kreises Altenkirchen alle Eigentümer von Gebäuden, bei denen eine entsprechende Konstruktion verbaut wurde, sich umgehend mit der Bauaufsicht der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen (Tel.: 02681 810; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und einen Statiker mit der Überprüfung der Standsicherheit zu beauftragen. (Kreis Altenkirchen) 

Zugriffe: 151