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Koblenz (ots)

Am 26.09.206 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Friseur- und Kosmetikbranche durchgeführt. Gezielt wurden im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz hier Nagelstudios und Barbershops überprüft. Ziel war es, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns zu überprüfen, sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit oder des sog. Leistungsbetrugs. Bundesweit waren rund 2.200 Kräfte im Einsatz

Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier mehr als 80 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Bei der Prüfung wurden ca. 220 Personen überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Hierbei hat die FKS zahlreiche Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung erforderlich machen.

In mehr als 40 Fällen besteht der überwiegend Verdacht, dass Aufzeichnungs- und Meldepflichten auch im Zusammenhang mit Mindestlohnvorschriften, nicht eingehalten wurden.

"Vor Ort wurden 7 Strafverfahren und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wir haben bei den Strafverfahren überwiegend den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurden." so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamtes Koblenz.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. (Zoll Koblenz) 

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