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Symbol Glasfaserkabel beleuchtetWährend die letzten Kabel im Rahmen des ersten Breitbandprojektes, bei dem 98,5 Prozent der Anschlussnehmer auf Bandbreiten von mindestens 30 MBit/s und bis zu 100 MBit/s zurückgreifen können, ins Erdreich verlegt werden, hat man mit den Planungen für die Versorgung der Gewerbegebiete mit Glasfasertechnologie begonnen. Das Förderprogramm zur Erschließung der unterversorgten Gewerbegebiete mit direkten Glasfaserhausanschlüssen soll zu 50 Prozent durch Bundes- und 40 Prozent durch Landesfördermittel umgesetzt werden. Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, muss der Kreis als Förderantragssteller die entsprechende Unterversorgung der Gewerbegebiete gegenüber Bund und Land nachweisen. „Gelingt es uns nicht, diese Unterversorgung gegenüber den Fördergebern nachzuweisen, wird eine Versorgung der Gewerbegebiete mit Glasfasertechnologie in unserem Kreis so gut wie unmöglich werden. Denn ohne Fördergelder werden wir solch einen Ausbau nicht stemmen können“, so Lars Kober von der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen, die gemeinsam mit den Orts- und Verbandsgemeinden sowie den Wirtschaftsförderungen vor Ort an der Projektumsetzung arbeitet.

Die Frage die sich stellt ist, nach welchen Kriterien diese Unterversorgung festgestellt wird? Nach der Definition der Förderrichtlinien liegt demnach dann eine unzureichende Breitbandversorgung in einem Gewerbegebiet vor, wenn mindestens drei in dem Gewerbegebiet ansässige Unternehmen über weniger als 30 Mbit/s pro Internetarbeitsplatz verfügen.

Angeschriebene Unternehmen sollen dringend an der Onlinebefragung teilnehmen
Zur Ermittlung des aktuellen Versorgungsgrads haben die betroffenen Unternehmen in den vergangenen Tagen ein Schreiben der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen erhalten. In dem Schreiben verweist die Wirtschaftsförderung auf ein Onlineportal, auf dem die Unternehmen alle relevanten Daten eintragen sollen. „Dieses Schreiben darf nicht auf der Ablage landen oder unternehmensintern als Priorität „C“ eingestuft werden. Es ist Priorität „A“ und entscheidet darüber, ob ein Unternehmen perspektivisch einen kostenlosen Glasfaseranschluss erhält oder nicht. Wichtig ist noch zu erwähnen, dass nach den Förderrichtlinien des Bundes und Landes nur eine Förderung in ausgewiesenen Gewerbegebieten möglich ist. Wohn- oder Mischgebiete können im Rahmen dieses Förderprogramms nicht berücksichtigt werden“, so Kober weiter. Die Umfrage ist bis zum 1. Oktober 2019 aktiv. Die Ergebnisse der Umfrage dienen dann wiederum als Grundlage für die Einstufung der Gewerbegebiete in förderfähig oder nicht förderfähig. Laut der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen nimmt die Teilnahme je nach Unternehmensgröße zwischen fünf und 20 Minuten in Anspruch.
Der Start des neuen Ausbauprojektes und somit der Baustart zur Erschließung der Gewerbegebiete mit Glasfasertechnologie ist noch ungewiss. Da es sich um ein Bundesförderprogramm handelt, müssen vorgegebene Verfahren eingehalten werden.
(Quelle: Pressemitteilung, Kreisverwaltung Altenkirchen)

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