„Die Umsetzung komplexer, aber auch wichtiger Hygienemaßnahmen kann nicht über Nacht erfolgen“, erklärt Fabian Göttlich, Geschäftsführer Interessenvertretung der IHK Koblenz, mit Blick auf die achte Corona-Bekämpfungsverordnung. „Nach neun Wochen teilweiser oder gänzlicher Schließung sind die Hygienevorschriften binnen 24 Stunden für die Betriebe kaum umsetzbar. Das muss beim nächsten Lockerungsschritt zum 10. Juni für Thermen, Hallenbäder, Saunen besser geregelt werden“.
Mit der gestern veröffentlichten Verordnung vollzieht die rheinland-pfälzische Landesregierung zum morgigen Mittwoch (27. Mai) den zweiten von vier geplanten Lockerungsschritten, der mit harten Bedingungen für unter anderem Fitnessstudios, Spielhallen, Tanzschulen und Kinos einhergeht.
Für die Unternehmen ist es ein Balanceakt zwischen den wichtigen Hygienemaßnahmen einerseits und der Wirtschaftlichkeit ihres Betriebs andererseits.
„Zusätzlich zu den allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen, die ohnehin Fläche, Kunden und Umsatz kosten, und dem Aufwand, den die Kontaktnachverfolgung mit sich bringt, müssen weitergehende Hygienevorschriften beachtet werden“,
kommentiert Göttlich die neue Verordnung.
So schreibt das Hygienekonzept für Fitnessstudios vor, dass diese drei Meter Abstand zwischen den Geräten einrichten und ihre Räumlichkeiten im 20-Minuten-Takt für 15 Minuten lüften müssen. Duschen dürfen nur alleine genutzt werden. Ähnliche Abstandsregelungen gelten auch für Tanzschulen: Tanzpaare müssen zu anderen Paaren einen Abstand von mindestens drei Metern einhalten.
Für Kinos ist ein wirtschaftlicher Betrieb unter Hygienevorschriften kaum möglich, da wegen des Abstandsgebotes zu wenig Publikum zugelassen ist und zudem der Verzehr von Popcorn am Sitzplatz verboten ist und somit eine wichtige Einnahmequelle fehlt. (Quelle IHK Koblenz)