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Insolvenzverwalter bietet Verlustübernahme für Landkreise an
Olaf Neumann neuer Gemeindepädagoge bei der Evangelischen Kirche
Junge Liberale fordern Abschaffung der Biersteuer
Koblenz (ots)
Derzeit kursieren insbesondere in diversen WhatsApp- Gruppen Gerüchte über die Sichtung des flüchtigen Täters aus Weitefeld im Bereich Bad Breisig. Angeblich seien die Beobachtungen bei der Polizei bekannt. Die Polizei weist darauf hin, dass solche Feststellungen nicht bekannt und folglich auch nicht kommuniziert wurden. Darüber hinaus bittet die Polizei noch einmal eindringlich darum, ungeprüfte "News" nicht über WhatsApp oder sonstige sozialen Netzwerke zu steuern und sich ausschließlich über zuverlässige Quellen zu informieren. Nach wie vor begrüßt die Polizei die Mithilfe der Bevölkerung und nimmt jeden Hinweis entgegen, welchem auch nachgegangen wird. Für die Bürgerinnen und Bürger relevante Fakten werden über das Presseportal sowie die präsidialen WhatsApp-Kanäle verbreitet. (Quelle Polizei Koblenz)
Staatskanzlei bewertet nach Klarstellung durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Äußerungen zum „Zustrombegrenzungsgesetz“ in Bezug auf Neutralitätspflicht neu und wird entsprechende Äußerungen zukünftig nicht wiederholen
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 2. April 2025 im Organstreit zwischen der AfD und Ministerpräsidentin a. D. Malu Dreyer sowie der Landesregierung bewertet die Staatskanzlei die von der CDU-Landtagsfraktion beanstandeten Äußerungen von Ministerpräsident Alexander Schweitzer über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz in einem Newsletter der Staatskanzlei sowie auf den Facebook- und Instagram-Profilen der Landesregierung und des Ministerpräsidenten vom 3. Februar bzw. 31. Januar 2025 neu.
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Brückensanierungen an der A 3 – Arbeiten laufen auf Hochtouren
Blaulichtfamilie lädt nach Heiligenroth ein
Ehrenamt im Westerwald gestärkt – 22 Projekte erhalten Förderung