Montabaur und Umgebung (ots)
Zum 3.1.22 begann für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz wieder der reguläre Schulbetrieb. Der tägliche Weg zur Schule und danach wieder nach Hause birgt einige Gefahren im Straßenverkehr, gerade für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grunde ist die Polizei bemüht, hier für Sicherheit zu sorgen, damit alle am Ende des Tages wieder heil zu Hause ankommen. Neben der Verkehrsprävention, also dem Üben des sicheren Verhaltens im Straßenverkehrs durch die Kinder mit den Kolleginnen und Kollegen der Jugendverkehrsschule, werden auch Kontrollmaßnahmen vor den Schulen durchgeführt. Leider hat bereits die erste Schulwegkontrolle am 3.1.22 an einer Schule in Wirges gezeigt, dass gerade manche Eltern wenig Wert auf die Sicherheit ihrer Kinder legen. So wurde bei 7 kontrollierten Fahrzeugen festgestellt, dass in fast der Hälfte der Fahrzeuge Kinder ohne die erforderliche Sicherung transportiert wurden. Gegen die verantwortlichen Fahrzeugführerinnen und Führer wurde entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Polizei bittet eindringlich darum, die Kinder ordnungsgemäß im Fahrzeug zu sichern, selbst wenn es sich nur um kurze Strecken handeln sollte. Außerdem wird angeregt, allmorgendlich einfach ein wenig mehr Zeit für den Weg zur Schule einzuplanen. (Quelle Polizei Montabaur)
Am frühen Sonntagmorgen sorgte ein 55- Jähriger Mann in Limburg mit mehreren Sachbeschädigungen für Aufsehen. Von 7:30 Uhr bis 8:05 Uhr soll er mit einer Eisenstange in der Hand quer durch die Limburger Altstadt geirrt sein. Er zerstörte mehrere Briefkästen und Klingelanlagen. Ebenfalls soll er ein Schaufenster und mehrere Blumenkübel zerschlagen, bzw. umgeworfen haben. Weiterhin warf er mehrere Mülltonnen um. Ein Augenzeuge wurde auf den 55 - Jährigen aufmerksam und meldete dies der Polizei. Da das aggressive Verhalten des Mannes sich augenscheinlich auch gegen imaginäre Personen richtete, wurde er von der Polizei festgenommen und zur Überprüfung seines gesundheitlichen Zustandes in eine Klinik gebracht. Den ersten Ermittlungen zufolge entstand ein Sachschaden von circa 3.000EUR. (Quelle Polizei Limburg)
Im neuen Jahr dürften sich auch in Neuwied wieder Kritiker der Corona-Maßnahmen zu so genannten „Spaziergängen“ treffen. Die jüngste unangemeldete Versammlung verlief weitgehend ohne Zwischenfälle. Polizei und Ordnungsamt werden das Geschehen auf jeden Fall im Auge behalten – und dabei besonders auf die Einhaltung der Corona-Regeln achten.
„Zwei Jahre Corona sind eine Herausforderung für alle, und da findet nicht jede Maßnahme und Verordnung nur Zustimmung“, erklärt Beigeordneter Ralf Seemann als Dezernent des Ordnungsamtes. Diese Kritik friedlich auf der Straße zu äußern, sei gutes Recht, fügt er hinzu und mahnt gleichzeitig: „Genauso ist aber auch die derzeit gültige Corona-Verordnung zu beachten.“ Das Ordnungsamt möchte also in Absprache mit der Polizei eine Eskalation vermeiden, lässt aber keinen Zweifel daran, Verstöße gegen Auflagen konsequent zu ahnden. (Quelle Stadt Neuwied)
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises macht auf die vom Bundestag beschlossene Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 für Gesundheits- und Pflegepersonal ab 15. März 2022 aufmerksam. Dies gilt nicht nur für Beschäftigte von Krankenhäusern und Seniorenheimen, sondern auch für Beschäftige und Selbstständige in weiteren Berufsgruppen.
Zu diesen Berufsgruppen zählen beispielsweise Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, Unternehmen, welche Frühförderung anbieten sowie Beförderungsunternehmen, die Betreute solcher Einrichtungen befördern. Auch nicht-medizinische Mitarbeiter dieser Einrichtungen müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Des Weiteren sind Inhaber und Mitarbeiter in Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe betroffen. Hierzu zählen Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/in, Psychotherapeut/in, Heilpraktiker/in, Diätassistent/in, Ergotherapeut/in, Logopäde/Logopädin, Masseur/in, medizinische/r Bademeister/in, Orthoptist/in, Physiotherapeut/in, Podologe/Podologin und Hebamme/Entbindungspfleger.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Daher informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob Sie zu einer entsprechenden Berufsgruppe zählen.
Spätestens bis zum 15. März muss dem Arbeitgeber ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorlegt werden. Der Impfschutz muss am Stichtag vollständig sein. Das bedeutet, dass mindestens 2 Wochen nach der 2. Impfung mit einem mRNA Impfstoff (BioNtech oder Moderna) vergangen sein müssen.
„Falls Sie noch nicht geimpft sind, nehmen Sie die Impftermine in der Impfstelle in Hachenburg (www.impftermin.rlp.de) oder in den Verbandsgemeinden (www.westerwaldkreis.de) wahr. Die Impfungen sind gut verträglich und schützen vor schweren Krankheitsverläufen und Tod“, ruft Sarah Omar, Leiterin des Gesundheitsamtes, zur Impfung auf. „Sie schützen nicht nur sich selbst, sondern auch die Menschen, die Ihnen ihre Gesundheit anvertrauen.“ (Quelle Westerwaldkreis)