Der Landkreis Limburg-Weilburg sucht Sie…
…wenn Sie über einschlägige und nachweisliche Erfahrung als Ärztin oder Arzt, medizinische Fachangestellte oder medizinischer Fachangestellter, Krankenpflegerin oder Krankenpfleger, Altenpflegerin oder Altenpfleger sowie verwandten Feldern verfügen, derzeit aber nicht in diesem Beruf tätig sind, machte Landrat Michael Köberle im Katastrophenschutz-Verwaltungsstab deutlich.
Limburg-Weilburg. Landrat Michael Köberle befindet sich seit vergangenen Mittwoch vorsorglich in selbstgewählter Quarantäne. Der Landrat hatte sich mit einer inzwischen positiv auf das Corona-Virus getesteten Person in einem Raum befunden, die nicht zum Mitarbeiterstab der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg gehört. Gestern gab es nun eine gute Nachricht: Ein Test auf das Corona-Virus ist bei Michael Köberle negativ ausgefallen. Der Landrat war bei der gestrigen Sitzung des Katastrophenschutz-Verwaltungsstabs, die im Kreishaus in Limburg stattfand, per Video zugeschaltet. Ihm geht es gut, er hat zurzeit keinerlei Krankheitssymptome und hofft, nach der zweiwöchigen Quarantäne wieder an seinen Schreibtisch im Kreishaus zurückzukehren. (Quelle Stadt Limburg)
Es gibt Zeiten, da hält man einfach zusammen: Michael Heck, Unternehmer aus Altenkirchen, spendete der Polizeiinspektion Altenkirchen 100 FFP3-Schutzmasken für den Einsatz während der Corona-Pandemie. Und weil die Polizei ihrerseits mit entsprechendem Material ordentlich ausgestattet ist, so Hans-Christian Schlemm, Erster Polizeihauptkommissar und Dienststellenleiter der Altenkirchener Polizei, stellte man die Schutzmasken dem Team der kürzlich eröffneten Fieber-Ambulanz am DRK-Krankenhaus Altenkirchen zur Verfügung. Deren ärztlicher Leiter Dirk Werner und der ärztliche Direktor Dr. Peter Henn sowie Landrat Dr. Peter Enders bedankten sich für die Initiative von Michael Heck.
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Michael Heck (links) spendete 100 hochwertige Schutzmasken für die Fieber-Ambulanz in Altenkirchen. (Foto: Kreisverwaltung)
57627 Hachenburg (ots)
Am 24.03.20 trat die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Unter anderem wurden Maßnahmen im Zusammenhang mit Ansammlungen, Versammlungen, der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, der Untersagung oder Beschränkung von Großveranstaltungen sowie dem Zutritt oder Verlassen bestimmter Orte beschlossen.