Die meisten Bürgerinnen und Bürger in Limburg halten sich an die Regeln und Vorgaben, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen soll. Aber es gibt leider auch schwarze Schafe. Deshalb wird das Ordnungsamt gerade am Wochenende Kontrollen vornehmen. Konkret heißt dies: Spielplätze werden ebenso in Augenschein genommen wie Läden und Verkaufsstellen des Einzelhandels, gastronomische Betriebe und mehr, die nach der Verordnung des Landes geschlossen zu bleiben haben oder sich an klare Öffnungszeiten zu halten haben.
Kai Uwe-Becker hat durch seine Arbeit als Mediengestalter seiner Seite www.kub-design.de ein kleines Infoportal zur Nachbarschaftshilfe in der VG Altenkirchen-Flammersfeld gestartet. Auf diesem Infoportal befinden sich Informationen zum Covid 19 Virus und Kontakte zu Ärzten, Ehrenamtlichen Helfern für Risikogruppen, Lieferservices der einheimischen Gastronomen und Lebensmittelmärkten, sowie Notdiensten. Zu diesen Kontakten kommen Täglich neue dazu von Lesern die sich auch über die Gruppe (Corona-Hilfe für Senioren/Kranke/Behinderte Horhausen/Ww) auf Facebook melden. Diese Seite wurde erstellt für Menschen die nicht auf den Sozialen Kanälen zuhause sind. Seine Arbeit hat Becker für dieses Projekt vorerst in den Hintergrund gestellt. Er freut sich über Unterstützer! (Quelle KUB-Design)
Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.
Die Bundes- und Landesregierungen haben in der letzten Zeit vielfältige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 angeordnet. Trotzdem soll es immer wieder und immer noch zu Verstößen gegen die ausgesprochenen Auflagen kommen.
Aus diesem Grund weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass Verstöße gegen die zum Schutz der Bevölkerung im Wege von Rechtsverordnungen erlassenen Maßnahmen nach den §§ 74 und 75 des Infektionsschutzgesetzes strafbar sein können. Im Falle einer Strafbarkeit nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes drohen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Nach § 75 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre verhängt werden. In besonders schweren Fällen drohen nach § 75 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes sogar Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Die Staatsanwaltschaft wird ihr bekanntwerdende Verstöße gegen die getroffenen Maßnahmen mit Nachdruck verfolgen und einer Ahndung zuführen. Gleiches gilt auch für Straftaten, die unter besonderer Ausnutzung der derzeitigen Krise begangen werden.
Die Staatsanwaltschaft appelliert an die Bevölkerung, die bislang zum Schutz aller angeordneten Maßnahmen unbedingt zu befolgen. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)