Beim Abfallrecht hat es Änderungen und Neuerungen gegeben, die vor allem für Unternehmen in der Region wichtig sind. Über die Veränderungen informiert die IHK Koblenz am 2. Mai mit einer Veranstaltung in Koblenz. Unter anderem geht es um das neue Verpackungsgesetz und Erste Erfahrungen mit der neuen Gewerbeabfallordnung. Zudem wird ein Rechtsanwalt die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Abfallrechts beleuchten. Anmeldungen sind auf der Internetseite der IHK Koblenz möglich.
Foto: Symbolbild
Den altbekannten Spruch „Nur Bares ist Wahres!“ kann die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises schon länger nicht mehr bestätigen. Deshalb wurde als Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger der bargeldlose Zahlungsverkehr, im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle weiter ausgebaut.
„Tatsächlich haben wir die Erfahrung gemacht, dass unsere Kunden immer mehr bargeldlos – also mit dem girocard-Verfahren – bezahlen möchten,“ so Sven Reichwein, der neue Leiter der Kfz-Zulassungsstelle, „viele Bürgerinnen und Bürger kennen und schätzen das bargeldlose Bezahlen vom Einkaufen und erwarten aus meiner Sicht zu Recht, dass wir diesen Service auch anbieten.“
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Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer im Alter von 25 bis 69 Jahren, die an den Amtsgerichten Montabaur und Westerburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffen bringen ihre Lebenserfahrung in die Rechtsfindung mit ein und stärken die Unabhängigkeit der Gerichte. Ein Schöffe ist dem Berufsrichter in Bezug auf die Entscheidung gleichgestellt, auch wenn juristische Kenntnisse nicht erforderlich sind – es zählen die Lebenserfahrung und der „gesunde Menschenverstand“. Wer Interesse an diesem verantwortungsvollen und spannenden Ehrenamt hat, meldet sich bitte bis zum 30. April bei der Kreisverwaltung in Montabaur telefonisch oder per E-Mail bei Alexandra Khan. Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.
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Montabaur (ots) - Auf den Bundesautobahnen A 3 und A 48 im Zuständigkeitsbereich der Polizeiautobahnstation Montabaur ereigneten sich im Jahr 2017 insgesamt 1455 Verkehrsunfälle. Dies entspricht einem Anstieg von 14,7 % gegenüber dem Kalenderjahr 2016 (1268 Unfälle). Anteilmäßig ergaben sich 1083 (2016: 899) Unfälle auf der BAB A 3 gegenüber 372 (2016: 369) Unfällen auf der A 48. Ein deutlicher Anstieg ist folglich mit 20,47 % (184 VU) auf der A 3 zu verzeichnen.
Ansteigend war ebenfalls die Anzahl der Verkehrsunfälle, welche von Lkw - Führern verursacht wurde (2017: 397 VU und 2016: 347 VU).