Haushaltskunden profitieren – Preissenkung zum 1. Januar 2024 hat Bestand
KOBLENZ. Das Jahr 2024 startet mit guten Nachrichten von der Energieversorgung Mittelrhein (evm): Auch wenn die Bundesregierung sehr kurzfristig den CO2-Preis erhöht und die ursprünglich zugesagten Zuschüsse zu den Netzentgelten gestrichen hat, passt die evm die Strom- und Gastarife nicht an. „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden haben wir uns dazu entschlossen, die Mehrkosten aufzufangen und die Preise nicht zu erhöhen“, teilt evm-Vorstandsvorsitzender Josef Rönz mit.
Von dieser Entscheidung profitieren rund 300.000 Gas- und Stromkunden des Unternehmens. Die überwiegende Mehrheit der Kunden kann sich somit über die Preissenkung zum 1. Januar 2024 freuen, über die die evm jeweils per individuellem Anschreiben informiert hatte. Teilweise sinken die Arbeitspreise um rund 30 Prozent. Zahlreiche Kunden hatten zudem schon vorher einen Wechsel in den Treuebonustarif vorgenommen und haben bereits seit einigen Monaten geringere Energiekosten. „Wir geben damit die deutlich gesunkenen Beschaffungspreise an unsere treuen Kunden weiter“, so Rönz.
Kirchen (Sieg) (ots)
Nachtragsmeldung: Am 19.12.2023 kam es in den Abendstunden zu einer Detonation in einem Badezimmer in einem Wohnhaus.
Das Wohnhaus in der Grindeler Straße konnte mittlerweile nach entsprechenden Sicherungsmaßnahmen für die Begutachtung betreten werden. Ein Sachverständiger für Elektroinstallation konnte die Suche nach der Ursache aufnehmen. Es wurde festgestellt, dass ein mehrere Jahrzehnte alter Wasserboiler für die Detonation verantwortlich war. Dieser wurde offensichtlich in den letzten Monaten von den Bewohnern des Hauses beim Duschen häufiger genutzt. Da der alte Wasserboiler noch nicht mit einem Überdruckventil ausgestattet war, reichte hier nach Angaben des Gutachters ein Haarriss in der Wasserleitung, um einen solche Detonation auszulösen. Dies kommt offensichtlich bei sehr alten Geräte hin und wieder vor. Die Ursache für die Detonation steht somit fest. Ein Fremdverschulden konnte ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei wurden eingestellt. (Quelle Polizei Siegen)
Montabaur (ots)
Am 27.12.2023, in den frühen Abendstunden, führte die Polizeiinspektion Montabaur eine Vermisstensuche nach einer 73jährigen Frau aus der VG Montabaur durch. Da eine hilflose Lage im Freigelände im Bereich des städt. Friedhofs / Gelbachtal nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde auch der Polizeihubschrauber und die Rettungshundestaffel Westerwald hinzugezogen. Im weiteren Verlauf wurde die Vermisste gegen 22:10 Uhr wohlbehalten angetroffen. (Quelle Polizei Montabaur)
Mainz (ots)
In wenigen Tagen geht das Jahr 2023 zu Ende. Die Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) geben Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk, damit es rund um den Jahreswechsel möglichst nicht zu Verletzungen und anderen Unglücksfällen kommt.
Sicherheitshinweise beim Zünden von Feuerwerk
Halten Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Silvester-Feuerwerks konsequent ein. Feuerwerkskörper sollten nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuerwerk einen sicheren Stand hat und nutzen Sie geeignete "Rampen" für den Abschuss von Raketen (besser einen Getränkekasten statt freistehende Einzelflaschen nutzen). Es ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden sowie Kraftfahrzeugen einzuhalten und es dürfen sich keine Hindernisse (z.B. Bäume, Balkone) in der Flugbahn der Feuerwerkskörper befinden. Halten Sie beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper. Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen Sie ausschließlich im Freien verwenden.