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Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes im Mai 2021 wird das Vorhalten von Mehrweggeschirrlösungen für die entsprechenden Betriebe ab dem Jahr 2023 zur Pflicht.
Ab sofort können die Montabaur Gastronomen einen städtischen Zuschuss von bis zu 600 Euro pro Betrieb für die Einführung eines Mehrweggeschirr-Systems beantragen. Der Stadtrat hatte auf Antrag der CDU einstimmig entschieden, mit diesem Zuschuss einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Unterstützung der Gastronomie zu leisten.

Der Kaffee zum Mitnehmen, das Menü zum Abholen ist für Viele zur praktischen Gewohnheit geworden. Da meist Einwegverpackungen verwendet werden, ist der Müllberg deutlich angestiegen. Ab 2023 müssen EU-weit gastronomische Betriebe eine Mehrwegalternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Dabei darf die Mehrweg-Variante nicht teurer sein als das in Einweg verpackte Produkt. Josef Schüller und Oliver Krämer vom City-Management haben mehrere Mehrweg-Systeme den Gastronomen vorgestellt. Da die unterschiedlichen Systeme für unterschiedliche Angebotsarten jeweils vorteilhafter sind, kann jeder Gastronom sich für eines der Systeme frei entscheiden.
Mit dem Zuschuss der Stadt wird insbesondere die Anschaffung der Erstausstattung erleichtert. Die Förderrichtlinie und den dazugehörigen Förderantrag können unter www.montabaur.de abgerufen werden. Unterstützt wird die Anschaffung von Geschirr und die anfängliche Übernahme von Systemgebühren. Das Gesamtbudget ist auf 10.000 Euro begrenzt, das Förderprogramm läuft bis 31.12.2022.
Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland: „Damit die Einführung der Mehrwegsysteme ein Erfolg wird, braucht es viele Nutzer. Weniger Müll und praktische hygienische Behältnisse müssten viele Kunden der Gastronomie überzeugen, to-go-Produkte im Mehrwegbehältnis mitzunehmen, das Geschirr in einem Partnerlokal zurückzubringen und das berechnete Pfand zurückzuerhalten.“
Wer ist antragberechtigt?
Unternehmen aus dem Gastronomiesektor sowie sonstige Essensanbieter (etwa Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Lieferdienste, etc.) sofern und soweit durch sie regelmäßig auf dem Gebiet der Stadt Montabaur ein Verkauf von zubereiteten Speisen an Endkunden stattfindet.
Anträge können von Unternehmen aus dem Gastronomiesektor und dem Einzelhandel ausschließlich für ihre Betriebsstätten in dem Gebiet der Stadt Montabaur (inklusive Stadtteile) gestellt werden.
Nicht zuschussfähig sind Aufwendungen für Betriebsstellen in kommunalen Liegenschaften (z.B. zur Verpflegung von Schülerinnen und Schüler) und Betriebskantinen.
Ansprechpartner für weitere Fragen ist City Manager Josef Schüller, erreichbar unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Telefon: 02602 126 386 oder 0170 4838099. (quelle Stadt Montabaur)

Kategorie: Bunte Meldungen
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