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Behindertengerechter Wohnungsumbau sowie Bau und Erwerb von Wohnraum/Land stellt Fördermittel zur Verfügung

Limburg-Weilburg. Die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg weist gerne darauf hin, dass das Land Hessen auch in diesem Jahr wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutzten Wohneigentum zur Verfügung stellt. Ziel dieses Programms ist die Förderung von Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohneigentum, so dass Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Ihre Lebens- und Wohnqualität soll dadurch erhalten oder verbessert werden.

Als Teil der sozialen Wohnraumförderung unterstützt das Land Haushalte, in denen Menschen mit Behinderungen leben und auf Unterstützung angewiesen sind. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr bzw. eine Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher.
Unter dieses Zuschuss-Programm fallen zum Beispiel der Um-/Einbau von Bädern und Küchen, der Einbau eines Treppenliftes sowie rollstuhlgerechte Zugänge und Zufahrten. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung der Fördermittel durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) noch nicht begonnen wurde. Maßnahmen mit Ausgaben unter 1.500 Euro sind nicht förderfähig.
Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung ebenfalls darauf hin, dass das Land Hessen unter bestimmten Voraussetzungen einen Bau oder den Erwerb von bestehendem Wohnraum mit einem entsprechenden Darlehen fördern kann. Bevorzugt werden bei der Förderung Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer Bedarf besteht.
Die bestehende Richtlinie wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen nagepasst und die Fördersätze wurden wesentlich erhöht. Gefördert wird der Bau oder Erwerb von neu geschaffenem oder bereits bestehendem Wohnraum bis maximal zwei Wohneinheiten.
Für den Erwerb von Bestandsimmobilien wird das Darlehen unter Beachtung der 50-Prozent-Grenze der Gesamtkosten auf bis zu maximal 200.000 erhöht.
Im Bereich Neubau wird das Förderdarlehen unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 200.000 Euro je Antrag angehoben. Bei Neubauten, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 erreichen, kann das Förderdarlehen um weitere 20.000 Euro aufgestockt werden.
Der geforderte Mindesteigenkapitalanteil wird von 15 Prozent auf zehn Prozent der Gesamtkosten gesenkt. Der aktuelle Sollzins liegt bei 0,6 Prozent, bei einer annuitätischen Tilgung von drei Prozent. Die Zinsbindung beträgt derzeit 20 Jahre. Sondertilgungen sind jederzeit in beliebiger Höhe möglich.
Im Falle der Neubauförderung darf das zu fördernde Bauvorhaben vor Bewilligung des Förderdarlehens nicht begonnen worden sein. Im Falle des Erwerbs darf der notarielle Kaufvertrag vor Bewilligung des Förderdarlehens nicht geschlossen sein.

Auf der Website der WI-Bank HYPERLINK "http://www.wibank.de/eigenheim" www.wibank.de/eigenheim stehen zusätzliche Informationen über die Programme zur Verfügung.
Die Mitarbeiter und –innen der Wohnungsbauförderstelle bei der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg geben Ihnen gerne weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung. (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)

Kategorie: Bunte Meldungen
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