30 bis 40 leere Lachgasbehälter sammelt die Limburger Stadtreinigung pro Monat im Stadtgebiet ein. Inzwischen haben sich mehr als 250 Behälter auf dem Betriebshof angesammelt. Ein deutliches Zeichen für einen entsprechenden Konsum von Distickstoffmonoxid (N2O), das als Lachgas besser bekannt ist. In Limburg soll der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe an Minderjährige nun verboten werden.
Der Magistrat schlägt der am 30. Juni tagenden Stadtverordnetenversammlung deshalb vor, das entsprechende Verbot in die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt aufzunehmen. Nach Einschätzung des 1. Stadtrats Michael Stanke besteht Handlungsbedarf, denn der Konsum des Lachgases ist gerade für Minderjährige mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden. Verschiedene Länder wie Großbritannien und die Niederlande stufen Lachgas als Droge ein und haben den Besitz und den Verkauf verboten. In Deutschland haben inzwischen zahlreiche Städte und Landkreise lokale und regionale Verbote erlassen.
Konsumiert wird Lachgas durch Inhalieren. Das allein kann schon gesundheitliche Schäden durch Erfrierungen in Mund und Kehlkopf auslösen oder zur Bewusstlosigkeit führen. Angstzustände, Halluzinationen können auftreten, zu weiteren Begleiterscheinungen zählen zudem Taubheitsgefühl und Herzrasen. Beim regelmäßigen Konsum treten weitere Risken auf, wie die Zerstörung von Gehirnzellen, Störungen des Bewegungsapparats oder bei Frauen zusätzlich noch ein erhöhtes Risiko von Fehlgeburten.
Lachgas hat sich in den zurückliegenden Jahren als „Partydroge“ etabliert. Die Substanz ist an Kiosken, an Tankstellen, Automaten und anderen Verkaufsstellen erhältlich. Der Konsum kann folgende Wirkungen hervorrufen: Entspannung, Euphorie, unkontrolliertes Lachen vor allem, wenn das Gas in einer Gruppe inhaliert wird; ein Gefühl von Benommenheit und Wärme, Verlust des Zeit- und Raumgefühls und mehr. Das Gas wirkt schnell, jedoch lässt die Wirkung auch schnell wieder nach.
Distickstoffmonoxid wird in der Medizin seit dem 19. Jahrhundert als Schmerz- und Betäubungsmittel eingesetzt. In der Industrie wird es in großem Umfang als Laborchemikalie und in der Produktion verwendet. Lachgas wird zur Zubereitung von Speisen genutzt und zum Beispiel auch zum Aufschäumen von Schlagsahne. Konsumiert wird es oft nicht direkt aus den Gaskartuschen, sondern durch das Befüllen von Luftballons, aus denen das Gas dann eingeatmet wird.
Mit der Aufnahme in die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt soll der Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige verboten werden. Verkaufsstellen müssen dann sicherstellen, dass keine Abgabe an unter 18-Jährige erfolgt. Der Verkauf in Kiosken, Tankstellen und Zeitungsverkaufsstellen sowie aus Automaten soll komplett untersagt werden, da diese Verkaufsstellen eine leicht zugängliche Bezugsquelle darstellen. (Stefanie Kesper- Süß)