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Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum müssen erneuert werden
• Limburg-Weilburg. Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein und somit fälschungssicherer werden. Deshalb verpflichtet eine EU-Richtlinie über den Führerschein (3. EU-Führerscheinrichtlinie) alle Mitgliedstaaten der EU, sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.


• Das bedeutet, dass jeder vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerschein bis 2033 in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden muss.
• In einem ersten Schritt wurde zunächst der Umtausch der grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine stufenweise vorgenommen. Der Landkreis hat in der Vergangenheit mit einer jährlichen Pressemitteilung auf die Pflicht zum Umtausch dieser Führerscheine hingewiesen. Nun erfolgt im zweiten Schritt der stufenweise Umtausch der unbefristeten Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden. Bei Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Ausstellungsjahr
Umtausch bis zum
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033 (Kreis Limburg Weilburg) 

Kategorie: Bunte Meldungen
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